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Grillen in Dresden: Nur zwölf Plätze sind erlaubt – sonst droht Bußgeld
Aktualisiert am 03.05.2026 – 10:48 UhrLesedauer: 2 Min.
Grillwurst (Symbolbild):Nicht überall in Dresden ist das Grillen erlaubt. (Quelle: mesut zengin/getty-images-bilder)
An zwölf Plätzen erlaubt die Stadt Dresden öffentliches Grillen. Überall sonst droht ein empfindliches Bußgeld.
Es müssen nicht gleich Schafe an Spießen sein, um die Aufmerksamkeit der Polizei auf sich zu lenken. So ist es vor einigen Jahren in einem Berliner Park passiert, wo eine Gruppe von 150 Leuten zwölf Schafe auf batteriebetriebenen Spießen grillte. Doch auch wer am falschen Platz eine übliche Grillwurst auflegt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einer Geldstrafe rechnen.
Insgesamt zwölf Grillplätze gibt es in Dresden. Hier darf kostenlos und ohne Anmeldung gegrillt werden. Die bekanntesten und beliebtesten Grillplätze befinden sich in der Altstadt und in der Neustadt. Dazu gehören auf der Altstädter Seite zwei Plätze am Elbufer der Albertbrücke, das Elbufer an der Marienbrücke und der Sternplatz in der Seevorstadt-West mit einem Park, Bänken, Tischtennisplatten und Slackline.
In der Neustadt darf auf dem asphaltierten Areal am Alaunplatz gegrillt werden, am Elbufer an der Albertbrücke und an der Marienbrücke, am Elbufer unterhalb des Rosengartens und am Elbufer an der Saloppe. Weniger bekannt sind die öffentlichen Grillplätze in Prohlis mit der Grünanlage am Rudolf-Bergander-Ring, die Grünanlage Eichendorffstraße/Columbusstraße in Cotta und der Beachvolleyballplatz an der Nöthnitzer Straße in Plauen.
Außerdem gibt es im öffentlichen Raum noch fünf Lagerfeuerstellen an der Elbe. Diese sind aber erlaubnis- und gebührenpflichtig. Wer hier einen Grillabend verbringen will, muss sich vorab anmelden. Die Lagerfeuerstellen sind in:
Die Lagerfeuerstellen sind mit Schildern markiert und können bereits 28 Tage vorher gegen eine Gebühr von zehn Euro auf der Webseite der Stadt reserviert werden.
Doch für alle Dresdner reichen die insgesamt 17 Grillplätze nicht aus. Immer wieder wird daher in der Stadt auch an unerlaubten Stellen gegrillt. Die Kontrolle werde vor allem durch das Ordnungsamt vorgenommen, so die Stadt. Nicht immer werde aber gleich eine Geldstrafe fällig.
„Wird ein entsprechender Verstoß festgestellt, kann dieser mit einer Geldbuße von bis zu 1.000 Euro geahndet werden“, teilt die Stadt mit. Die konkrete Höhe richtet sich dann nach den Umständen des Einzelfalls. Weitere neue Grillplätze oder Lagerfeuerstellen seien in der Stadt aber erst einmal nicht geplant.
