Im Mai plant das EU-Parlament endgültig über eine Neuregelung des Gentechnik-Rechts abzustimmen. Wenn der Entwurf durchkommt, endet zumindest vorläufig eine jahrelange Debatte. Wissenschaftler und große Teile der Wirtschaft begrüßen die Neuregelung. Umweltschützer und die Bio-Branche warnen vor weitreichenden Folgen. Was man wissen muss:

Warum wird die Gentechnik neu geregelt?

Die Gentechnik hat in den vergangenen Jahren enorme Fortschritte gemacht, während ihre Regulierung weitgehend noch vom Anfang des Jahrtausends stammt. Vor allem die Entwicklung der sogenannten Genschere durch das Verfahren Crispr-Cas erlaubt es, das Erbgut gezielt zu verändern. Bisher unterliegen Pflanzen, die mit den neuen genomischen Techniken hervorgebracht werden, aber dem strengen Gentechnik-Recht in der EU und spielen deswegen kommerziell keine große Rolle. International ist das ganz anders, in den USA etwa dominieren gentechnisch veränderte Nutzpflanzen den Anbau.

Was plant die EU konkret?

Künftig sollen Pflanzen, die durch neue gentechnische Verfahren (NGT) und ohne fremdes Genmaterial entstanden sind, mit herkömmlich gezüchteten gleichgestellt sein. Das heißt: Sie dürfen ohne weitere Risikoprüfung in den Anbau gebracht werden. Gekennzeichnet werden muss die Entstehungsmethode nur auf dem Saatgut. In Lebensmitteln können Produkte aus diesen Züchtungen ohne gesonderte Kennzeichnung verwendet werden. Eine Ausnahme von dieser Regel soll aber für Pflanzen gelten, die so gegen Pflanzenschutzmittel resistent gemacht wurden.

Pflanzen, die mit tiefer ins Erbgut eingreifenden Methoden erzeugt worden sind, bei denen eine größere Anzahl von Genen verändert wurde oder bei denen Gene anderer Arten eingebracht wurden, sollen weiterhin als gentechnisch veränderte Organismen gelten. Damit können sie nur nach einem Zulassungsverfahren mit Risiko- und Sicherheitsbewertungen in Verkehr gebracht werden. Die Nationalstaaten können den Anbau auch ganz verbieten.

Welche Vorteile soll das neue Gesetz bringen?

Wirtschaft und Wissenschaft versprechen schnellere Fortschritte bei der Züchtung von Pflanzen, die besser an den Klimawandel angepasst oder resistent gegen bestimmte Krankheiten oder Schädlinge sind. Das soll helfen, die Erträge zu sichern und den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln und Düngern zu reduzieren.

Welche Kritik gibt es an dem Gesetz?

Die Kritik an der Lockerung der Regeln entfacht sich hauptsächlich an drei Punkten:

  • Sicherheit: Umweltverbände und Teile der Landwirtschaft warnen vor bisher unbekannten Risiken gentechnisch veränderter Pflanzen. Auch das Bundesamt für Naturschutz (BfN) erklärt, bereits geringfügige Änderungen im Genom, ohne dass zusätzliche Gene eingefügt werden, könnten die Eigenschaften von Organismen stark verändern. So werde etwa bei der Entwicklung von Pflanzen, die Trockenstress besser verkraften, häufig an Genen angesetzt, die den Stoffwechsel regeln. „Werden diese Stellschrauben geringfügig modifiziert, können damit viele nachfolgende Prozesse verändert werden, ohne dass die entsprechenden Gene modifiziert werden müssen“, schreibt das Amt in einer Einschätzung. Außerhalb des Gentechnik-Rechts gebe es etwa im Saatgutrecht keine ausreichende Kontrolle neuer Gentechniken, sagt das BfN. Dagegen überwiegen für den Deutschen Bauernverband die Chancen der neuen Technik. Wegen der hohen Zulassungshürden könnten europäische Landwirte bisher aber nicht von ihr profitieren, heißt es in einer Stellungnahme des Verbandes.
  • Transparenz: Künftig müssen Produkte, die aus Pflanzen hergestellt werden, die mit neuer Gentechnik geschaffen wurden, keine extra Kennzeichnung mehr tragen. Das kritisiert vor allem die Bio-Branche, die Gentechnik in jeder Form ablehnt. Martin Häusling, Verhandlungsführer der Grünen für das Gesetz im Europaparlament, sagt: „Wenn ich nicht mehr weiß, ob Saatgut oder Lebensmittel mit Gentechnik in Berührung gekommen sind, wird es schwierig, das Vertrauen der Verbraucher und Verbraucherinnen zu erhalten.“ Bioland-Chef Jan Plagge erklärt die grundsätzliche Ablehnung der Technik so: „Apfelsorten, die resistent sind gegen Schorf oder Kartoffelsorten, die unempfindlich gegen bestimmte Krankheiten sind, züchten wir schon seit Jahrzehnten erfolgreich mit natürlichen Methoden. Daher gibt es für den ökologischen Anbau, der so naturnah wie möglich sein sollte, überhaupt keinen Anlass, jetzt auf eine Technologie zu setzen, die sich in der Praxis noch gar nicht bewährt hat, deren Risiken man nicht einschätzen kann und deren Folgen für Natur und Ökosysteme gefährlich sein können.“
  • Patentierung: Der wichtigste Kritikpunkt an der geplanten Deregulierung ist, dass sie zum Einfallstor für eine weitreichende Patentierung wichtiger Nutzpflanzen werden könnte. Auf Pflanzen, die durch herkömmliche Züchtungsmethoden entstanden sind, können keine Patente erteilt werden. Züchter können zwar Lizenzgebühren für die kommerzielle Nutzung des Saatguts verlangen. Andere Züchter dürfen aber mit den Sorten ohne Genehmigung weiterzüchten. Pflanzen, die mit gentechnischen Verfahren gezüchtet wurden, können dagegen patentiert werden, etwa wenn sie dank einer bestimmten genetischen Sequenz eine Toleranz gegen ein Pflanzenschutzmittel aufweisen, erklärt die Nationale Akademie der Wissenschaften, Leopoldina. Mit diesen Pflanzen dürfen andere Züchter nur gegen Genehmigung und Nutzungsgebühren weiterarbeiten. Kritiker wie die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft befürchten, dass dies dazu führt, dass sich die Patente langfristig in der Hand weniger großer Konzerne konzentrieren. Bioland-Chef Plagge sagt: „Uns droht das massenhafte Abfließen bäuerlichen Wissens in Richtung weltweit operierender Kapitalgesellschaften und Konzerne. Damit verlieren wir die Souveränität über unsere Ernährung.“

Wie geht es weiter?

In Brüssel haben die Mitgliedstaaten dem über Jahre ausgehandelten Kompromiss bereits zugestimmt. Nun muss noch das EU-Parlament final zustimmen. Die Abstimmung ist für Mitte Mai geplant.