Im Verfahren gegen einen siebenfachen Familienvater aus Müllheim kann die Verurteilung des 48-jährigen Mannes aus Afghanistan zumindest vorerst noch nicht rechtskräftig werden. Der Verurteilte hat Revision gegen die neuneinhalb Jahre Haft eingelegt, die das Landgericht Freiburg vor einer Woche verhängt hat. Das hat ein Sprecher des Gerichts nun auf Nachfrage bestätigt.

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe muss das Urteil nun auf mögliche Rechtsfehler untersuchen. In der Regel dauern solche Verfahren ein halbes Jahr oder länger. Geprüft werden dabei keine Sachverhalt oder Aussagen aus dem Verfahren, sondern lediglich mögliche Rechtsfehler im Urteil. Der Angeklagte bleibt in solange in U-Haft.

Der Mann hatte in dem Verfahren eingeräumt, im vergangenen Juni nach einem Streit seine vier Jahre jüngere, aus Pakistan stammende Ehefrau mit einem Küchenmesser erstochen zu haben. Die Frau war binnen weniger Minuten an den Folgen von mehr als 20 Stichverletzungen verblutet.

Der Täter hatte anschließend versucht, sich mit der Tatwaffe das Leben zu nehmen und konnte erst nach mehreren Stunden von Spezialkräften der Polizei mithilfe eines Tasers festgenommen werden.