Die Stadt Karlsruhe hat aufgrund ihrer finanziell schlechten Lage bereits 2025 Auflagen des Regierungspräsidiums erhalten, um ihren Finanzhaushalt zu verbessern. In der Sitzung vom 29. April 2025 stimmte der Gemeinderat der Auflage der „Veräußerung nicht notwendiges Betriebsvermögen“ zu. Sprich: Die Stadt soll Dinge verkaufen, die sie für ihren Betrieb nicht unbedingt braucht.
Die Stadt hat sich in diesem Zuge nun für den Verkauf folgender drei Immobilien entschieden.
- Hebelstraße 13 (ehemals Haus der Fraktionen)
- Jahnstraße 20 (ehemaliges Gebäude des Badischen KONServatoriums)
- Bismarckstraße 24 (Haus Solms)
Neue Studentenwohnungen in der Hebelstraße geplant
Zur Veräußerung der Immobilie Hebelstraße (ehemals Haus der Fraktionen) wurden wohl bereits „vertiefende Gespräche mit Interessenten geführt, welche eine Nutzung für studentisches Wohnen im Wohn- und Geschäftshaus umsetzen wollen.“ Derzeit offen sei noch die endgültige Zusage des Interessenten.

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Die Hebelstraße 13 in Karlsruhe.
Foto: Thomas Riedel
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Die Hebelstraße 13 in Karlsruhe.
Foto: Thomas Riedel
Das Ziel der Stadt sei es, diesen Verkauf im Sommer 2026 abzuschließen. Sollte keine Einigung erzielt werden, so soll die Immobilie höchst bietend verkauft werden.
Außerdem sollen verkauft werden:
Das stark sanierungsbedürftige Gebäude in der Bismarckstraße, auch bekannt als Haus Solms, beherbergt aktuell noch das Karlsruher Standesamt. Dieses soll nun nach der Fertigstellung der Umbauarbeiten in das Hochbergisch Markgräfliche Palais am Rodellplatz umziehen. Doch „Das Haus Solms wird noch bis mindestens Ende des Jahres 2026 für Trauungen genutzt werden, da das Standesamt die Termine halbjährlich im Voraus geplant hat“, heißt es in der städtischen Vorlage.

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Haus Solms in der Bismarckstraße 24 in Karlsruhe.
Foto: Thomas Riedel
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Haus Solms in der Bismarckstraße 24 in Karlsruhe.
Foto: Thomas Riedel
Bereits leer stehend ist hingegen das Objekt in der Jahnstraße, welches zuletzt das Badische KONServatorium beherbergte. Beide Immobilien sollen zeitnah im Höchstgebotsverfahren verkauft werden.

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Jahnstraße 20 in Karlsruhe.
Foto: Thomas Riedel
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Jahnstraße 20 in Karlsruhe.
Foto: Thomas Riedel
Als weitere zu veräußernde Immobilie wurde zudem die Kaiserallee 4 (Rathaus West) identifiziert. Über das weitere Vorgehen zu dieser Immobilie soll laut Stadt eine gesonderte Vorlage in einer der nächsten Sitzungen der städtischen Gremien eingebracht werden.
KAL äußert erste Einwände aus dem Gemeinderat
In einem Antrag der KAL zum Verkauf von städtischen Immobilien zur Verbesserung des Finanzhaushalts fordert die Fraktion, dass die Stadtverwaltung ihre Immobilien grundsätzlich nur noch in Vermietung oder Erbpacht gibt – nicht verkauft. Nur in begründeten Ausnahmefällen sollte der Gemeinderat den Verkauf beschließen. Dazu soll die Verwaltung zur Beurteilung der Objekte einen nachvollziehbaren Kriterienkatalog erarbeiten.
Die Stadt sagt dazu in ihrer Stellungnahme, dass der Antrag dem 2025 beschlossenen Verwaltungsauftrag widerspreche. Sie empfiehlt daher, den Antrag abzulehnen.
Aktualisierung, 29. April:
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 28. April über das weitere Vorgehen entschieden. Nur Immobilien in der Hebelstraße sowie in der Jahnstraße sollen wir von der Verwaltung wie geplant verkauft werden. Dafür sprach sich der Gemeinderat mehrheitlich aus.