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Hannover – Endlich Urlaub, aber am Hotelpool sind die Sonnenliegen jeden Tag von anderen Urlaubern mit Handtüchern blockiert. Das Amtsgericht Hannover hat nun in einem solchen Fall entschieden, dass der Reiseveranstalter einschreiten muss – oder sich der Reisepreis entsprechend mindert.
Im konkreten Fall hatte ein Reisender gegen den Veranstalter geklagt und 986,70 Euro vom Reisepreis zurückgefordert – worauf er laut Gericht einen Anspruch hat. Ein Gerichtssprecher sagte, es handele sich um eine Einzelfallentscheidung.
Der Kläger hatte nach Angaben des Gerichts beim Veranstalter eine Pauschalreise im August 2024 auf der griechischen Insel Kos gebucht: für 7186 Euro. Er wandte sich vergeblich an Reiseleitung und Hotelpersonal, weil die Liegen am Pool gegen die herrschenden Regeln ab 6 Uhr morgens mit Handtüchern reserviert waren, ohne dass Gäste sie nutzten. Dabei sei der Pool für seine Familie und die Kinder wichtig gewesen.
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Für das Gericht stand fest, dass die Reise wegen der blockierten Liegen Mängel hatte. Damit darf der Preis für die geltend gemachten zehn Tage täglich um 15 Prozent gemindert werden. Der Kläger hatte also Anspruch auf eine Rückzahlung von 986,70 Euro. Das Amtsgericht berücksichtigte dabei, dass es sich bei der gebuchten Unterkunft um ein Angebot im gehobenen Preissegment handelte.
Gegen einen Mahnbescheid über die Summe legte der Veranstalter Widerspruch ein, zahlte aber 350 Euro. Die Richter entschieden, dass auch die restliche Summe von 636,70 Euro zurückgezahlt werden muss. Der Sprecher erklärte, es entspreche der ständigen Rechtsprechung des Amtsgerichts Hannover und anderer Gerichte, dass in solchen Fällen ein Reisemangel vorliegen könne.