Weitreichende Veränderungen beim Bürgergeld stellten eines der wichtigsten Versprechen dar, mit dem die schwarz-rote Koalition ins Rennen ging. Viele davon sollen im Zuge der Bürgergeld-Reform zum 1. Juli 2026 in Kraft treten. Doch was ist mit einer Änderung, die Geflüchtete aus der Ukraine betreffen soll? Rund um das entsprechende Leistungsrechtsanpassungsgesetz herrschte zuletzt Verwirrung. Wir haben nachgefragt, wie der Stand ist.

Was ist das Leistungsrechtsanpassungsgesetz?

Das Leistungsrechtsanpassungsgesetz, dessen Umsetzung im Koalitionsvertrag von Union und SPD festgelegt wurde, soll eine Kehrtwende bei der Unterstützung von Geflüchteten aus der Ukraine darstellen. Ukrainerinnen und Ukrainer, die wegen des Krieges in ihrem Heimatland nach Deutschland flüchten, sollen nicht mehr für den Bezug der Grundsicherung berechtigt sein. Stattdessen sollen sie Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten, wie das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) erklärt. „Der sogenannte Rechtskreiswechsel sorgt dafür, dass auch die Geflüchteten aus der Ukraine erforderliche Leistungen aus dem System erhalten, das grundsätzlich für alle geflüchteten Menschen nach ihrer Ankunft in Deutschland zunächst vorgesehen ist“, informiert das BMAS.

Demnach soll die neue Regelung nicht nur für alle Ukraine-Geflüchteten gelten, die in Zukunft nach Deutschland kommen. Sie gilt auch rückwirkend für alle Ukrainerinnen und Ukrainer, die ab dem 1. April 2025 eingereist sind. Nur, wer vor dem 1. April 2025 nach Deutschland kam, soll nicht vom Leistungsrechtsanpassungsgesetz betroffen sein.

Keine Grundsicherung für Ukrainer: Ab wann gilt das neue Gesetz?

Eigentlich soll die neue Regelung für Ukraine-Geflüchtete ab dem 1. Juli 2026 gelten. Allerdings ist das Gesetz bislang nicht umgesetzt worden, weswegen das Datum wackeln dürfte. Doch was ist das Problem?

Der Focus berichtet, dass das Leistungsrechtsanpassungsgesetz derzeit im „Dickicht des Föderalismus“ versickert. Gemeint ist damit, dass die Länder, die die Änderungen letztlich umsetzen müssen, auf den Bund verweisen. „Eine konkrete Umsetzung auf Landesebene kann erst erfolgen, sobald das Leistungsrechtsanpassungsgesetz auf Bundesebene verabschiedet ist“, zitiert der Focus die niedersächsische Innenministerin Daniela Behrens (SPD). Doch auf Bundesebene scheint derzeit keine Einigkeit zu herrschen.

„Das Leistungsrechtsanpassungsgesetz zur Umsetzung des sogenannten Rechtskreiswechsels befindet sich derzeit im parlamentarischen Verfahren und ist zwischen den Fraktionen noch nicht geeint“, erklärt ein BMAS-Sprecher auf Anfrage unserer Redaktion. Demnach müsse der Gesetzesentwurf auch vom Bundesrat beschlossen werden. Daher würden parallel „Gespräche zu der im Koalitionsvertrag vereinbarten Erstattung der den Ländern durch das Gesetzesvorhaben entstehenden Mehrausgaben zwischen Vertreterinnen und Vertretern der Länder und der Bundesregierung“ stattfinden.

Laut dem Sprecher arbeitet die Bundesregierung „mit Nachdruck“ an einem „tragfähigen Kompromiss“. Ob eine Änderung für Geflüchtete aus der Ukraine ab dem 1. Juli 2026 realistisch ist, bleibt unklar. „Im Hinblick auf den Zeitplan zum Inkrafttreten des Gesetzes ist zunächst der Abschluss der 2. und 3. Lesung im Bundestag sowie der Beschluss im Bundesrat abzuwarten“, erklärt uns der BMAS-Sprecher.

Rechtskreiswechsel: Wie viel Geld soll gespart werden?

Laut einer Statistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) leben derzeit (Stand: April 2026) rund 1,1 Millionen Ukrainerinnen und Ukrainer in Deutschland, von denen etwa 700.000 Bürgergeld beziehen. Daraus ergeben sich Kosten von etwas mehr als sechs Milliarden Euro. Das bedeutet aber nicht, dass sich durch das Leistungsrechtsanpassungsgesetz dieselbe Summe sparen lässt. Immerhin erhalten die betroffenen Ukrainerinnen und Ukrainer Leistungen aus dem Asylbewerberleistungsgesetz.

Laut dem Focus gehen Experten davon aus, dass sich durch die Gesetzesänderung zwischen 1,5 und 2,0 Milliarden Euro sparen lassen. Das BMAS äußerte sich auf unsere Anfrage nicht zu den erwarteten Einsparungen.

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