Eltern müssen künftig deutlich mehr für die Betreuung ihrer Kinder bezahlen. Das ist aber nicht die einzige Veränderung, die auf sie zukommt. Alles Wichtige im Überblick.

Lang und heftig ist im vergangenen Herbst über die Anpassung der Kita-Gebühren gestritten worden. Am Ende stimmte mit der Verabschiedung des Doppelhaushalts 2026/2027 eine Mehrheit für eine schrittweise Erhöhung.

Zum 1. August 2026 und 2027 steigen die Gebühren:

  • Um jeweils elf Prozent in der Ganztagsbetreuung für Kinder unter drei Jahren
  • Um jeweils 7,5 Prozent bei einer sechs- oder siebenstündigen Betreuung von Kindern unter drei Jahren
  • Um jeweils 7,5 Prozent in der Ganztagsbetreuung für Kinder über drei Jahren
  • Um jeweils vier Prozent bei einer sechs- und siebenstündigen Betreuung von Kindern über drei Jahren

In den Jahren 2028 bis 2031 erhöhen sich die Kita-Gebühren für alle Betreuungsangebote gleichermaßen um drei Prozent jährlich. Die Gebührenbefreiung für Kinder mit Bonuscard sowie die Vergünstigung mit der Familiencard bleiben vollumfänglich erhalten.

Was die beschlossenen Gebührenerhöhungen in absoluten Zahlen bedeuten, ist in diesem Artikel oder der neuen Satzung für die städtischen Kitas nachzulesen. Das Jugendamt hat die Gelegenheit genutzt, um den Satzungstext zu überarbeiten. Dabei geht es sowohl um inhaltliche Klarstellungen als auch um neue Absätze, die direkte Auswirkungen auf die Familien haben können. Die fünf wichtigsten Punkte im Überblick:

Erstens: Kita-Plätze nur noch für Stuttgarter Kinder

Gemäß der neuen Satzung werden grundsätzlich nur Kinder aufgenommen, die ihren Wohnsitz in Stuttgart haben. Ausgenommen davon sind sogenannte Belegplätze im Rahmen der betrieblichen Kindertagesbetreuung, das heißt für Mitarbeitende der Stadt Stuttgart. Gemäß der alten Satzung konnten auch Kinder mit einem Wohnsitz außerhalb Stuttgarts aufgenommen werden, sofern freie Kapazitäten vorhanden waren.

Zweitens: Keine Hortbetreuung an weiterführenden Schulen mehr

Mit dem Ausbau der Ganztagsschulen – vor allem im Grundschulbereich – betreibt die Stadt Stuttgart nur noch sehr wenige Horte. Aber es gibt sie noch. Bisher wurden dort Kinder bis 14 Jahre betreut. Nach der neuen Satzung bietet die Stadt keine Betreuung mehr für Kinder an weiterführenden Schulen an. Die Nachfrage war ohnehin nur noch sehr gering. Das Jugendamt zählte zuletzt lediglich 24 Kinder. Die Familien wurden bereits darüber informiert, dass das Angebot eingestellt wird. Ebenfalls künftig nicht mehr geben wird es die Möglichkeit, eine Hortbetreuung nur für einzelne Tage zu buchen.

Drittens: Anmeldung über das Kita-Portal

In der neuen Satzung festgehalten wird das neue Anmeldeprozedere. Wer einen Kita-Platz sucht, muss im städtischen Kita-Portal ein Elternkonto anlegen. Die Mitarbeitenden des städtischen Kita-Platzmanagements vergeben die Plätze nach einem Punktesystem. Wer einen Hortplatz für ein Grundschulkind braucht, meldet den Bedarf direkt bei der jeweiligen Einrichtungsleitung an, die dann auch für die Platzvergabe zuständig ist.

Viertens: Verlängerung der Kündigungsfrist

Bisher haben Eltern eine Frist von vier Wochen zum Ende des Monats einzuhalten, wenn sie ihren Platz in einer Kita kündigen wollen. Die Vergabe des freiwerdenden Platzes und die Aufnahme eines anderen Kindes dauert allerdings in der Regel länger. Darum wird die Frist für Eltern auf ungefähr sechs Wochen verlängert, sie müssen ihre Kündigung spätestens zum 15. des Vormonats einreichen.

Fünftens: Siebenstündige Betreuung mit Mittagessen

Künftig möchte die Stadt auch Plätze mit einer siebenstündigen Betreuung anbieten. Dieser weitere Baustein biete die Möglichkeit, flexibel auf zukünftige Bedarfe und Ressourcen zu reagieren. In Kitas mit einem Essensangebot dürfen künftig alle Kinder am Mittagessen teilnehmen – unabhängig von der gebuchten Betreuungszeit.

Sechstens: Wann die Kita den Betreuungsvertrag kündigen darf

In der neuen Satzung möchte die Stadt auch festschreiben, unter welchen Voraussetzungen die Kita ein Betreuungsverhältnis kündigen darf. Zum Beispiel dann, wenn durch das Verhalten eines Kindes eine erhebliche Gefährdung für das Kind selbst, für andere Kinder oder für Mitarbeitende entsteht und alle pädagogischen Maßnahmen ausgeschöpft wurden. Möglich ist eine Kündigung auch:

  • Wenn das Kind mindestens vier Wochen unentschuldigt fehlt.
  • Die Eltern mit der Zahlung der Kita-Gebühren mehr als zwei Monate in Verzug sind und trotz einer ausgesprochenen Aufforderung nicht zahlen.
  • Das Kind nicht mehr in Stuttgart wohnt und die Kita keine Kapazitäten hat.
  • Die Eltern die in der Satzung genannten Verpflichtungen nicht beachten.
  • Die Einrichtung schließt.

Bisher hat lediglich der Jugendhilfeausschuss die neue Satzung für die städtischen Kitas vorberaten. Sie steht in den kommenden Wochen auch noch auf den Tagesordnungen des Sozial- und Gesundheitsausschusses und des Verwaltungsausschusses. Der Gemeinderat beschließt am 21. Mai. Weil es sich bei der neuen Satzung im Wesentlichen um die Umsetzung eines im Rahmen der Haushaltsberatungen gefassten Zielbeschlusses handelt, ist mit der Zustimmung einer Mehrheit des Gremiums zu rechnen.