Der Verfassungsgerichtshof des Landes Nordrhein-Westfalen verhandelt am Dienstag (10.30 Uhr) über eine Klage der Landtagsfraktionen von SPD und FDP. Die Abgeordneten wollen in Münster überprüfen lassen, ob das sogenannte NRW-Krisenbewältigungsgesetz durch die Landesverfassung gedeckt ist.

Mit dem Gesetz hatte der Landtag im Dezember 2022 mit den Stimmen der Regierungsparteien CDU und Grünen dem Finanzministerium Kredite bis zu 5 Milliarden Euro bewilligt, um die Folgen des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine stemmen zu können. Mit den als Ukraine-Sondervermögen bezeichneten neuen Schulden wurden später über den NRW-Haushalt 102 Maßnahmen in Höhe von 3,07 Milliarden Euro finanziert – jeweils nach Zustimmung durch den Landtag.