Der Anstoß zu einer gütlichen Einigung im Rechtsstreit mit den gekündigten Theaterarchitekten kam von der Stadt Augsburg. Das sagte Baureferent Steffen Kercher (CSU) am Montag im Stadtrat. Nachgefragt hatte Roland Wegner (V-Partei³) auf einen Bericht unserer Redaktion hin. Er wundere sich, dass die Stadt erst Feststellungsklage erhebe und dann „eine Rolle rückwärts“ mache.
Kercher entgegnete, es sei völlig üblich, in ein Güteverfahren zu gehen, bevor man es auf eine Entscheidung in einem strittigen Gerichtsverfahren ankommen lasse. Ein solcher Versuch ist vor Zivilkammern beim ersten Verhandlungstermin in der Tat obligatorisch, in diesem Fall haben sich die Parteien aber gleich auf einen nicht-öffentlichen Termin vor einem Güterichter verständigt.
Güteverfahren beim Landgericht München beantragt
Die Stadt hatte das Güteverfahren demnach Ende Januar beim Landgericht München beantragt, die Gegenseite habe im Februar zugestimmt, so Kercher. Demnach wurde die Entscheidung noch unter der alten Stadtregierung und noch vor der Stichwahl getroffen. Kercher erinnerte daran, dass er vom Stadtrat auch beauftragt worden sei, nach Möglichkeit eine gütliche Einigung anzustreben.