Die Lebenserfahrung lehrt, dass es vom Ja-Wort zum Scheidungsrichter mitunter nur ein kurzer Weg ist. Im folgenden Streitfall vergingen von der Traumhochzeit eines Unternehmers bis zu einem Urteil des Oberlandesgerichts Nürnberg gerade einmal zwei Jahre. Dabei hatte alles so wunderbar angefangen: „Nach der Trauungszeremonie auf einer Tropeninsel kniete er am Strand nieder und übergab seiner Frau die verpackten Kfz-Kennzeichen“, schreibt die Nürnberger Justizpressestelle in einer Mitteilung.
Fast glaubt man aus den Zeilen einen Anflug von Süffisanz herauszulesen. Jedenfalls hatte der Bräutigam seiner Holden zur Hochzeit ein Cabrio geschenkt. Die Marke bleibt leider unerwähnt, doch wer zum Heiraten in die Tropen fliegt, der kann sich vermutlich auch ein anständiges Auto leisten.
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Damit endet auch schon der romantische Teil der Geschichte, was nun folgt, klingt eher prosaisch: Nach der Rückkehr aus den Flitterwochen erhielt die Ehefrau neben dem Schlüssel die Zulassungsbescheinigung Teil II – früher als Fahrzeugbrief bekannt – auf ihren Namen überreicht. Steuern und Benzinkosten wurden praktischerweise zumeist über das Firmenkonto abgerechnet.
Das Cabrio und die Hochzeit unter Palmen haben nicht verhindern können, dass die Beziehung zerbrach. Das Ehepaar lebte bereits seit geraumer Zeit getrennt, als die Frau das Auto in die Werkstatt brachte. Eine Gelegenheit, die der Mann nutzte, um das Fahrzeug seiner Ex zu kassieren. Er holte es mit seinem Zweitschlüssel ab und rückte es fortan nicht mehr heraus. Sein Argument: Zur Hochzeit habe er seiner Frau lediglich die Nutzung als Firmenwagen geschenkt.
Vor dem Oberlandesgericht Nürnberg kam er damit allerdings nicht durch. Das Gericht stützte sich in seiner Entscheidung sowohl auf die Zeugenaussagen von Hochzeitsgästen als auch auf ein Hochzeitsbild vom Strand, auf dem das in Weiß gekleidete Ehepaar und die Übergabe der Kennzeichen zu sehen waren. Ergebnis: Das Cabriolet war eindeutig ein Geschenk des Bräutigams an seine Frau. Deshalb muss er es nun bei ihr wieder abliefern.
Ob das Paar inzwischen bereits geschieden ist, lässt die Mitteilung unerwähnt. Nach Lage der Dinge aber erscheint eine Versöhnung eher unwahrscheinlich. Und was lernt man nun aus dem Fall? Eine besonders teure Hochzeit bedeutet nicht, dass deswegen die Ehe länger hält.
