TTS-Player überspringen↵Artikel weiterlesen
Berlin – Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (52, CDU) legt einen Entwurf für das Gebäudemodernisierungsgesetz vor, in dem das Betriebsverbot für fossile Heizungen ab 2045 gestrichen wurde. Das berichtet „t-online“.
Paukenschlag aus dem Wirtschaftsministerium: Reiche schickt einen Referentenentwurf für ein neues Gebäudemodernisierungsgesetz in die Ressortabstimmung. Damit stellt sie das umstrittene Heizungsgesetz der Ampel kalt.
Von Betriebsverbot ab 2045 keine Rede mehr
Das Papier hat es in sich: Vom Betriebsverbot für fossile Heizungen nach 2045 fehlt plötzlich jede Spur. Statt klarer Verbotslinie setzt der Entwurf auf ein großes Zielbild: Das Gesetz soll dazu beitragen „einen nahezu klimaneutralen Gebäudebestand bis zum Jahr 2050“ zu sichern.
Zum Vergleich: Im bisherigen Gebäudeenergiegesetz klang das deutlich strenger. Dort heißt es in Paragraf 72 unmissverständlich: „Heizkessel dürfen längstens bis zum Ablauf des 31. Dezember 2044 mit fossilen Brennstoffen betrieben werden“. Genau dieser Paragraf – ersatzlos gestrichen.
Wie von der Koalition bereits in der vergangenen Woche angekündigt, enthält der Entwurf auch umfassende Regelungen zum Mieterschutz. Im Mittelpunkt stehen neue Öl- oder Gasheizungen in vermieteten Immobilien ab 2029.
Entscheiden sich Vermieter in solchen Fällen für entsprechende Anlagen, hat das direkte finanzielle Folgen für beide Seiten. Die Kosten für die vorgeschriebenen grünen Brennstoffe sollen künftig geteilt werden: Mieter und Vermieter übernehmen jeweils die Hälfte.
„Bio-Treppe“ statt Verbot
In Reiches Entwurf steckt noch ein Detail, das für Zündstoff sorgt: die Stufen der sogenannten „Bio-Treppe“. Gemeint sind verpflichtende Beimischungen von grünen Gasen und grünem Heizöl – und die treffen genau diejenigen, die sich ab 2029 noch für eine neue Öl- oder Gasheizung entscheiden.
Folgende Stufen sind geplant: Ab 2029 mit 10 Prozent Beimischungsanteil, ab 2030 mit 15 Prozent, ab 2035 sind 30 Prozent Beimischung vorgesehen, ab 2040 sollen es 60 Prozent Beimischungsanteil sein.
Heißt: Auch nach 2040 bleibt der Betrieb solcher Heizungen möglich – bis zu 40 Prozent fossiler Energie wäre weiterhin erlaubt.