Das Erzbistum Köln hat brisante Post von seiner Unabhängigen Aufarbeitungskommission erhalten. Für ihren zweiten Zwischenbericht hat die Kommission von ihrem Recht Gebrauch gemacht, Bistumsakten einzusehen. Dabei wurde sie auf einen bisher nicht bekannten Vorgang aufmerksam: Die Stabsstelle Intervention und Aufarbeitung des Erzbistums ist laut dem Zwischenbericht zu dem Ergebnis gelangt, dass der Kölner Erzbischof Rainer Maria Kardinal Woelki eine anonyme Verdachtsmeldung nicht der Staatsanwaltschaft gemeldet habe, obwohl dies nach den seinerzeit geltenden Leitlinien der Deutschen Bischofskonferenz erforderlich gewesen wäre. Der Zwischenbericht wurde am Dienstag auf der Internetseite des Erzbistums Köln veröffentlicht.
Laut dem Bericht handelte es sich um eine anonyme Verdachtsmeldung, die „Annäherungsversuche und Fehlverhalten bei der Einhaltung von Nähe und Distanz im Umgang mit minderjährigen Messdienern“ betraf. Zu den Vorfällen soll es in der Amtszeit von Woelkis Vorgänger, Joachim Kardinal Meisner, gekommen sein. Nach Auffassung der Stabsstelle würden in der Meldung Handlungen beschrieben, „die einen Anfangsverdacht im strafrechtlichen Sinne begründen“, heißt es in dem Zwischenbericht.
Neben einer Meldung an die Staatsanwaltschaft wäre nach den damaligen Leitlinien der Bischofskonferenz auch eine Meldung an die Glaubenskongregation im Vatikan erforderlich gewesen. Beides sei damals offenbar unterblieben. Woelki habe den Priester ohne eine gründlichere Prüfung der Verdachtsmeldungen auf einen Posten „mit Personalverantwortung“ befördert.
Bericht wurde entschärft
Nach Informationen der F.A.Z. veröffentlichte das Erzbistum Köln jedoch nicht die ursprüngliche Fassung des Zwischenberichts, sondern nur eine entschärfte Version. In der ursprünglichen Fassung, die der F.A.Z. vorliegt, macht sich die Aufarbeitungskommission die Auffassung der Stabsstelle ausdrücklich zu eigen: „Der objektive Verstoß gegen die Meldepflicht steht auf Grundlage der Akte jedoch fest“, heißt es darin in der Fußnote 4.
Damit setzt sich die Kommission von dem 2021 veröffentlichten Missbrauchsgutachten der Kanzlei Gercke Wollschläger ab. Dort werde er im Kapitel „Kurzdarstellung der Aktenvorgänge ohne/mit nicht sicher festgestellten Pflichtverletzungen“ beschrieben. Die Frage des Anfangsverdachts und die sich daraus ergebende Meldepflicht würden von den Gutachtern nicht behandelt, schreibt die Kommission in der Fußnote ihres ursprünglichen Berichts. Das Missbrauchsgutachten kam zu dem Ergebnis, dass Woelki in keinem Fall eine Pflichtverletzung nachzuweisen sei.
In der veröffentlichten entschärften Fassung ist die Fußnote 4 neu formuliert worden. Die Aussage, dass die Pflichtverletzung auf Grundlage der Akten „objektiv“ feststehe, findet sich darin nicht mehr, auch der Satz, dass die Kanzlei Gercke Wollschläger der Frage eines Anfangsverdachts und der daraus resultierenden Meldepflicht nicht nachgegangen sei, fehlt.
Ergänzt wurde in der zweiten Fassung hingegen der Hinweis, dass der Fall vom Erzbistum mittlerweile der Staatsanwaltschaft gemeldet worden sei. Das Erzbistum Köln teilte dazu auf Anfrage mit, die Unabhängige Aufarbeitungskommission habe auf Grundlage ihrer Satzung um „die datenschutzrechtliche Überprüfung ihres Berichtsentwurfs durch einen neutralen Rechtsanwalt gebeten“. Den Anmerkungen des Anwalts sei die Kommission „weitgehend gefolgt“.
Eine Sitzung beim Psychologen
Der Geistliche habe die Vorwürfe bestritten, heißt es in dem Zwischenbericht weiter. Daraufhin sei ein Gespräch mit einem „auswärts tätigen Psychologen aus dem Beraterstab des Erzbischofs“ anberaumt worden. Nach einer „einmaligen kurzen Sitzung“ habe dieser „keine Auffälligkeiten“ diagnostiziert. Anschließend sei dem Priester von Woelki das avisierte Amt übertragen worden.
Der Fall wird laut Zwischenbericht im Missbrauchsgutachten der Kanzlei Gercke Wollschläger als „Aktenvorgang 92“ behandelt. In dem Missbrauchsgutachten heißt es, der Priester sei im Februar 2015 auf eine „leitende Position im Erzbistum Köln“ befördert worden. Mittlerweile bekleidet er laut dem Zwischenbericht ein anderes Amt. Die Aufarbeitungskommission wollte sich damit nicht zufriedengeben.
Nach Durchsicht der Akten bat sie Woelki um eine Stellungnahme. In einem Gespräch mit dem Kölner Kardinal stellte sich laut Zwischenbericht heraus, dass anonyme Meldungen „im Nachgang zu der in der Amtszeit von Kardinal Meisner geltenden Beschwerdeordnung nicht bearbeitet worden sind“. Zudem habe sich gezeigt, dass „die Unabhängigkeit des psychologischen Gutachters mit Blick auf die gleichzeitige Einbindung in den Beraterstab des Erzbistums zumindest fragwürdig hätte erscheinen müssen“. Das Justiziariat habe man nach Aussage Woelkis wegen der „Rolle der zu besetzenden Stelle“ nicht einschalten können. Viele Aspekte seien für die Aufarbeitungskommission „nicht nachvollziehbar geblieben“, schreibt die Kommission über das Gespräch.
„Keine gesteigerte Aufmerksamkeit“
Die Stabsstelle Intervention und Aufarbeitung ist im Generalvikariat angesiedelt, der Verwaltung des Erzbistums. Sie ist für die Aufarbeitung von Missbrauchsfällen zuständig. Die Unabhängige Aufarbeitungskommission wurde infolge der „Gemeinsamen Erklärung über verbindliche Kriterien und Standards für eine unabhängige Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs in der katholischen Kirche in Deutschland“ der Deutschen Bischofskonferenz und des Missbrauchsbeauftragten der Bundesregierung von 2020 eingerichtet.
Bemerkenswert ist der Zwischenbericht auch deshalb, weil drei der sieben Mitglieder der Aufarbeitungskommission vom Erzbistum Köln berufen wurden, unter ihnen der Ko-Vorsitzende Jens Kuhn. Die andere Ko-Vorsitzende und ehemalige Kölner Generalstaatsanwältin Elisabeth Auchter-Mainz ist eines von zwei Mitgliedern, die von der Landesregierung in Düsseldorf berufen wurden. Die zwei weiteren Mitglieder wurden vom Betroffenenbeirat des Erzbistums benannt.
Die Kommission konstatiert zu Woelkis Verhalten: Trotz der vorliegenden Hinweise und der zeitlichen Verdichtung von Verdachtsmeldungen habe der Fall „keine gesteigerte Aufmerksamkeit erhalten, die etwa in einer gründlicheren Prüfung der Verdachtsmomente hätte erkennbar werden können“. Erst etwa drei Jahre nach der Gründung der Stabsstelle sei der Aktenvorgang an diese übergeben worden.
Das Erzbistum schweigt
Der Zwischenbericht muss nicht nur dem Kölner Erzbischof zugestellt werden. Er muss auch an die Unabhängige Missbrauchsbeauftragte der Bundesregierung geschickt werden. So schreibt es die Gemeinsame Erklärung von Deutscher Bischofskonferenz und dem Missbrauchsbeauftragten der Bundesregierung vor. Die ursprüngliche Fassung des Zwischenberichts ist auf den 26. März 2026 datiert. Eingegangen ist der Zwischenbericht bei der Missbrauchsbeauftragten der Bundesregierung nach Angaben von deren Pressesprecherin erst am 27. April. Die Frage der F.A.Z., ob die Missbrauchsbeauftragte nur die entschärfte Fassung erhalten habe, ließ das Erzbistum Köln unbeantwortet.
Die Berichte der Aufarbeitungskommissionen werden vom Amt des Missbrauchsbeauftragten gelesen und ausgewertet. Eine „individuelle Rückmeldung an die Aufarbeitungskommissionen oder Bistümer“ erfolge in der Regel nicht, teilte eine Sprecherin mit. Ob diese Regel auch in diesem Fall gilt, bleibt abzuwarten.