In Dannigkow im Jerichower Land ist eine Frau durch eine Selbstschussanlage schwer verletzt worden. Die Ermittlungen richten sich jetzt vor allem auf die sichergestellten Waffen und gefundenen Gegenstände.
Nach bisherigen Erkenntnissen der Polizei war die 54-Jährige am Sonnabend mit ihrem Hund in dem Ort unterwegs. Als das Tier auf ein fremdes Grundstück rannte und sie ihm hinterherlief, wurde die Frau von einer Ladung aus einer Schrotflinte getroffen. Dabei wurde sie schwer verletzt. Sie sei mittlerweile aber außer Lebensgefahr, hieß es von der Polizei.
Frau hat offenbar Selbstschussanlage ausgelöst
Die Ermittler gehen davon aus, dass die Frau auf dem Grundstück versehentlich eine sogenannte Selbstschussanlage ausgelöst hat. Selbstschussanlagen sind in Deutschland verboten.
Was ist eine Selbstschussanlage?
Eine Selbstschussanlage ist eine automatische Waffe, die ohne menschliches Zutun Schüsse abgibt oder Explosionen auslöst, sobald ein Signalgeber (wie ein Stolperdraht oder Bewegungssensor) aktiviert wird. Der Einsatz von Selbstschussanlagen zur Sicherung von Privatgrundstücken (z. B. im Schrebergarten) ist in Deutschland verboten. Sie können unbeteiligte Personen oder Kinder gefährden.
Das Grundstück gehört den Angaben zufolge einem 43 Jahre alten Deutschen. Ob er die Anlage errichtet hat, sei Teil der laufenden Ermittlungen der Kriminalpolizei. Zahlreiche Polizisten sowie Kräfte vom Spezialeinsatzkommando (SEK) waren am Sonnabend bis zum Abend in Dannigkow im Einsatz. Bei der Durchsuchung des Hauses des 43-Jährigen stellten die Beamten zahlreiche Waffen, gefährliche Gegenstände sowie Betäubungsmittel sicher.
Die Polizei ermittelt wegen gefährlicher Körperverletzung und Verstoßes gegen das Waffengesetz. Zudem würden zunächst sowohl die Selbstschussanlage als auch die weiteren sichergestellten Gegenstände in einer waffenrechtlichen Untersuchung begutachtet.
Grundstücksbesitzer ist vorbestraft
Der Mann wurde vorläufig festgenommen. Wie die Polizei MDR SACHSEN-ANHALT mitteilte, ist er aber mittlerweile wieder auf freiem Fuß. Er werde nicht verdächtigt, einen Tötungsvorsatz gehabt zu haben. Die Polizei bestätigte aber, dass der 43-Jährige vorbestraft sei.
Nicht der erste Fall in Deutschland
Das Vorfall in Dannigkow ist nicht der erste in Deutschland, bei dem Menschen durch Selbstschussanlagen verletzt worden sind. 2018 wurde ein 65-Jähriger in Saarbrücken zu einer Geldstrafe von 1.800 Euro verurteilt. Er hatte in seinem gepachteten Kleingarten eine Selbstschussanlage aufgestellt, durch die ein Mann verletzt wurde. Im Landkreis Rostock hatte ein Mann vor rund 20 Jahren eine illegale Cannabisplantage mit einer Selbstschussanlage gesichert.