Urteil am Landgericht Hannover

Liegen mit Handtüchern reserviert – Urlauber erhält Geld teils zurück

Aktualisiert am 05.05.2026 – 17:35 UhrLesedauer: 1 Min.

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Liegen an einem Hotelpool (Symbolbild): Urlauber fordern Geld zurück wegen Reisemängeln. (Quelle: Steffen Kugler/dpa-bilder)

Ein Mann bekommt im Urlaub keinen Platz am Pool, weil andere Gäste Liegen mit Handtüchern blockieren. Dann zieht er vor Gericht.

Das Amtsgericht Hannover hat einem Urlauber Recht gegeben, der wegen blockierter Poolliegen einen Teil seines Reisepreises zurückgefordert hatte. Der Mann hatte im August 2024 eine Pauschalreise auf der griechischen Insel Kos für 7.186 Euro gebucht und klagte gegen den Veranstalter, nachdem Liegen am Pool täglich ab 6 Uhr morgens mit Handtüchern reserviert worden waren, ohne dass die Gäste sie nutzten. Das Gericht sprach ihm eine Minderung von 986,70 Euro zu, wie die Deutsche Presse-Agentur berichtet. Ein Gerichtssprecher sagte, es handele sich um eine Einzelfallentscheidung.

Der Kläger hatte sich laut Gericht zunächst vergeblich an die Reiseleitung und das Hotelpersonal gewandt. Der Pool sei für seine Familie und die Kinder besonders wichtig gewesen. Das Gericht wertete die blockierten Liegen als Reisemangel und minderte den Reisepreis für die betroffenen zehn Tage täglich um 15 Prozent. Dabei berücksichtigte es auch, dass es sich um eine Unterkunft im gehobenen Preissegment handelte.

Gegen einen Mahnbescheid über die Summe legte der Veranstalter Widerspruch ein, zahlte aber 350 Euro. Das Gericht entschied, dass der Kläger auch Anspruch auf die restliche Summe von 636,70 Euro hat. Der Sprecher erklärte, es entspreche der ständigen Rechtsprechung des Amtsgerichts Hannover und anderer Gerichte, dass in solchen Fällen ein Reisemangel vorliegen könne.