Die Bundesregierung will Hauseigentümer mit dem neuen Heizungsgesetz um fünf Milliarden Euro entlasten, Unternehmen um 2,3 Milliarden Euro. Das ergibt sich aus dem Entfall der im bisherigen sogenannten Gebäudeenergiegesetz festgehaltenen Mindestquote für erneuerbare Energien. Anders als im bisherigen Gesetz entfällt laut dem Referentenentwurf für das neue Gesetz die Pflicht, neue Heizungen zu mindestens 65 Prozent durch erneuerbare Energien zu betreiben. 

Stattdessen sollen neu eingebaute Gas- und Ölheizungen ab 2029 schrittweise klimaneutraler betrieben werden. Dafür sieht der Entwurf von Schwarz-Rot eine »Biotreppe« vor: Zunächst soll der Mindestanteil der bislang noch deutlich teureren Biokraftstoffe zehn Prozent, ab 2030 mindestens 15 Prozent und ab 2035 mindestens 30 Prozent betragen. Für 2040 ist eine Mindestquote von 60 Prozent vorgesehen. 

Weitere Erhöhungen der Mindestquote für Biokraftstoffe sieht das Gesetz nicht vor. Das Jahr 2045, bis zu dem Deutschland laut bisherigen Klimazielen klimaneutral werden soll, wird in dem Entwurf nicht erwähnt. »Das Gesetz trägt dazu bei, das Ziel eines nahezu klimaneutralen Gebäudebestands bis zum Jahr 2050« zu erreichen, heißt es darin stattdessen. 

Schwarz-Rot nimmt Vermieter für Einbau von Ölheizungen in die Pflicht

Im Heizungsgesetz der Ampelkoalition hieß es noch, dass bei bestehenden Heizungen – für die es, anders als für neue Heizungen, keine Vorgabe gab – ab 2045 auf Biokraftstoffe umgestellt werden müsse. Diese Regelung entfällt mit dem neuen Entwurf.

Faktisch sorgen die Bestimmungen des neuen Entwurfs nur theoretisch für Entlastungen: Die entsprechenden Bestimmungen im Heizungsgesetz der Ampelkoalition, das durch das neue Gesetz abgelöst werden soll, traten nie in Kraft. Vergangene Woche hatte die Bundesregierung die Frist für das Inkrafttreten der bislang noch vorgesehenen 65-Prozent-Regel um vier Monate auf den 1. November verschoben. Das sollte sicherstellen, dass die Regel nicht in Kraft tritt, ehe das neue Gesetz sie abschafft. 

© Lea Dohle

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Mit der Bioquote von mindestens zehn Prozent ab 2029 dürften zunächst nur moderate Kostensteigerungen anfallen. Um Mieterinnen und Mieter vor hohen Heizkosten zu schützen, wenn deren Vermieter sich für eine im Einbau billige, aber im Betrieb teure Ölheizung entscheidet, hat sich die Koalition ebenfalls vergangene Woche auf eine stärkere Kostenbeteiligung von Vermietern verständigt. So sollen ab 2028 die Kosten für den CO₂-Preis und die Gasnetzentgelte zwischen Mietern und Vermietern aufgeteilt werden, dasselbe gilt für die Preisaufschläge durch die ab 2029 anteilig vorgeschriebenen Biokraftstoffe.

Grüne kritisieren Entfall von Klimaregelung

Die Grünen kritisieren die von Schwarz-Rot geänderten Regelungen: »Das Gesetz kippt das Verbot fossiler Brennstoffe ab dem 1. Januar 2045 – und untergräbt damit das Klimaziel 2045«, sagte der Energiepolitiker Michael Kellner der Nachrichtenagentur dpa. »Ohne ein klares Aus für Öl und Gas in Heizungen sind die Klimaziele unerreichbar, und wir bleiben abhängig von fossilen Energien.« Das sei eine »ganz dumme Idee.«  

Grünenfraktionsvize Julia Verlinden warnte zudem vor höheren Kosten für Mieter durch den möglichen höheren Anteil von teuren Kraftstoffen wie Heizöl. Es handle sich um eine »Scheinlösung aus der Feder der Öl- und Gaslobby auf dem Rücken der Menschen und des Klimas.« Der Umweltverband Bund bezeichnete den Entwurf als »klimapolitische Bankrotterklärung«, die gestoppt werden müsse. 

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