Am Landgericht Stuttgart startet am Mittwoch der Prozess gegen zwei Mitarbeitende der Staatsanwaltschaft Stuttgart. Die Anklage wirft dem Wachtmeister und einer Justizbediensteten vor, zwischen 2022 und 2025 elektronische Daten aus dem internen Justiz-Programm „web.sta“ abgerufen und weitergegeben haben. Dafür sollen sie als Gegenleistung Schmuck und Bargeld erhalten haben. Auch ihre mutmaßlichen Auftraggeber stehen mit vor Gericht. Diese beiden Männer sollen auch in Verbindung stehen mit einem versuchten Mord im Mai 2025 in Tamm (Kreis Ludwigsburg). Der fünfte Angeklagte soll als Kurier tätig gewesen sein.

Heilbronn/Stuttgart

Die Staatsanwaltschaft Stuttgart: Zwei Bedienstete dort sollen auch in Verbindung mit dem Fall eines Mordversuchs in Tamm gegen Geld und Schmuck Dienstgeheimnisse an Dritte weitergegeben haben. Nun hat die Staatsanwaltschaft Heilbronn Anklage erhoben.

Die Staatsanwaltschaft Heilbronn hat zwei Justizbedienstete aus Stuttgart wegen Datenweitergabe angeklagt. Ihre mutmaßlichen Auftraggeber sollen hinter einem Mordversuch in Tamm stecken.

Vorwurf: Verletzung von Dienstgeheimnissen und Bestechlichkeit

Das Ermittlungsverfahren wurde aus Gründen der Unabhängigkeit und Neutralität von der Staatsanwaltschaft Heilbronn geführt. Diese hatte Mitte März auch Anklage erhoben. Sie wirft den Justizbediensteten die Verletzung von Dienstgeheimnissen und Bestechlichkeit vor. Den beiden mutmaßlichen Auftraggebern wird entsprechend dazu Anstiftung zur Verletzung von Dienstgeheimnissen und Bestechung vorgeworfen, dem mutmaßlichen Kurier Beihilfe.

Heilbronn

Nach den lebenbedrohlichen Schüssen auf einen Mann in Tamm (Kreis Ludwigsburg) müssen sich zwei mutmaßliche Auftragskiller vor dem Landgericht Heilbronn verantworten.


Opfer wurde lebensbedrohlich verletzt
Prozess gegen mutmaßliche Auftragskiller: Angeklagter räumt Tat ein

Die Angeklagten sollen Auftragskiller sein, ihr Opfer überlebte knapp. Zum Prozessauftakt am Landgericht Heilbronn räumte einer der Angeklagten die Tat ein.

Wachtmeister wegen weiterer Delikte angeklagt

Die Staatsanwaltschaft legt dem angeklagten Wachtmeister zudem zur Last, dass dieser Erkenntnisse zu weiteren Verfahren und eingegangenen Strafanzeigen an Personen aus seinem persönlichen Umfeld weitergegeben habe. In zwei Fällen soll er in der Staatsanwaltschaft Stuttgart zudem Verfahrensakten noch vor einer Erfassung mit nach Hause genommen zu haben. Die Anklage wirft ihm deshalb auch Verwahrungsbruch und versuchte Strafvereitelung im Amt vor.