06. Mai 2026

Christoph Jehle

Offenes Schloss mit Paragraphen-Schlüsselloch hält vier Benzinkannister zusammen

Das Kartellamt verdächtigt Preisdienste, die Spritpreise zu manipulieren – doch ein Gericht hat die Ermittlungen vorerst gestoppt.

Das Bundeskartellamt argwöhnte schon lange, dass bei der Preisfindung in der Mineralölbranche etwas nicht mit rechten Dingen zugehen könnte. Die Branche ist in verschiedene Wertschöpfungsebenen unterteilt, die miteinander verschachtelt sind.

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Von den großen Mineralölkonzernen, die früher eindeutig den Markt dominierten, haben sich die meisten aus verschiedenen Handelsebenen zurückgezogen. Am stärksten fiel der Rückzug zuletzt auf der Ebene der Tankstellen aus. Bei den Raffinerien wirkten sich die Sanktionen gegen Russland und die darauf folgende Treuhandverwaltung der deutschen Rosneft-Töchter aus.

Seit 2010 spielt der damalige US-Investor Gary Klesch auf dem deutschen Raffineriemarkt eine zunehmende Rolle. Er beschäftigt die deutschen Behörden über die Maßen, weil er sich bislang einerseits weigert, die aus der letzten Ölkrise resultierende Übergewinnsteuer in Höhe von 117 Millionen Euro für seine 2010 von Shell und DEA übernommene Raffinerie Heide zu bezahlen.

Zudem wurde er aktuell zu Schadensersatz für den Ölunfall verurteilt, bei welchem Ende 2022 nach Angaben der Behörden aus einer Pipeline zum Tanklager der Raffinerie Heide im Hafen Brunsbüttel Öl ausgelaufen war.

Jetzt beabsichtigt auch die deutsche Tochter der britischen BP den Verkauf ihres Ruhr Raffinerie-Komplexes an die Firmengruppe von Gary Klesch. Der Rückzug der Briten steht aktuell noch unter dem Vorbehalt einer ministeriellen Prüfung. Details und Stand der Prüfung sind nicht bekannt.

Die Veränderungen im deutschen Mineralölmarkt sind undurchsichtig

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Seit dem sich alle großen deutschen Firmen aus dem Mineralölgeschäft hierzulande zurückgezogen haben, sind die Strukturen auch für die zuständigen Behörden kaum noch zu durchschauen. Der innergemeinschaftliche Handel regt dabei geradezu dazu an, mit Hilfe grenzüberschreitender Rechnungsstellungen den Gewinn zu erhöhen.

Ein im März 2025 eingeleitetes Verfahren des Bundeskartellamtes zur Überprüfung der Wettbewerbsverhältnisse im Kraftstoffgroßhandel ist jetzt nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf vorläufig gestoppt worden.

Die Behörde wollte in diesem Verfahren überprüfen, ob auf der Marktstufe des Großhandels mit Kraftstoffen eine strukturelle Störung des Wettbewerbs vorliegt und welche Rolle hier insbesondere sogenannten Preisinformationsdiensten zukommt. Eine wichtige Ermittlungsmaßnahme in dem laufenden Verfahren waren dabei Auskunftsersuchen gegen die beiden Preisinformationsdienste Argus Media und S&P Global.

Marktstruktur sorgt für Intransparenz

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes sagte damals:

„Wenn der Wettbewerb in einer Branche schon aufgrund struktureller Gegebenheiten gestört ist, stößt das klassische Kartellrecht, das an einen Gesetzesverstoß einzelner Unternehmen anknüpft, an seine Grenzen. Anhaltspunkte für eine solche strukturelle Störung des Wettbewerbs sehen wir im Kraftstoffgroßhandel. Insbesondere die hier weit verbreiteten Preisinformationsdienste könnten ein hohes wettbewerbliches Risiko bergen.

Dem wollen wir jetzt weiter nachgehen. Unser neues Eingriffsinstrument ist genau für solche Fälle gedacht. Zunächst werden wir prüfen, ob auf einzelnen Märkten oder marktübergreifend eine erhebliche und fortwährende Störung des Wettbewerbs besteht. Sollte sich dies bestätigen, werden wir die Ursachen angehen, um den Wettbewerb wieder zu beleben.“

Gegen die Auskunftsbeschlüsse haben beide Unternehmen Beschwerde eingelegt und Eilrechtsschutz beantragt. Das OLG Düsseldorf hat nun in einer ersten Entscheidung den Anträgen von Argus Media entsprochen und die aufschiebende Wirkung der Rechtsbehelfe angeordnet.

Dürfen die Behörden Marktstrukturen durchleuchten?

Andreas Mundt erklärte dazu:

„Wir sind sehr überrascht von dieser Entscheidung des Gerichts und haben bereits Rechtsmittel beim Bundesgerichtshof eingelegt. Der Kraftstoffgroßhandel ist eine ganz entscheidende Stufe in der Wertschöpfungskette vom Bohrloch bis zur Zapfsäule. Diesen ersten Anwendungsfall des neuen Wettbewerbsinstruments haben wir sehr sorgfältig mit einer umfassenden Sektoruntersuchung vorbereitet.

Die Rolle der Preisinformationsdienste müssen wir aufklären. Ohne die Informationen von genau diesen Unternehmen können wir das Verfahren aber nicht fortsetzen. Diese Verzögerung ist sehr bedauerlich.“

Das jetzt gerichtlich unterbrochene Verfahren war das Ergebnis einer im Februar 2025 abgeschlossenen Sektoruntersuchung der Raffinerien und des Kraftstoffgroßhandels. Dabei hatten sich erste Anhaltspunkte für erhebliche wettbewerbliche Risiken aufgrund der im Kraftstoffgroßhandel genutzten Preisinformationsdienste ergeben.

Diese versorgen die Marktteilnehmer mit sehr detaillierten und aktuellen Preisinformationen über das Verhalten der anderen Marktteilnehmer. Dies kann zu einer deutlichen Dämpfung des Wettbewerbs führen. Auch besteht die Gefahr, dass einzelne Marktteilnehmer Preisnotierungen gezielt manipulieren.

Das Bundeskartellamt machte in dem aktuellen Verfahren erstmals von dem 2023 in Kraft getretenen neuen Wettbewerbsinstrument (§ 32f Abs. 3 GWB) Gebrauch. Nach dieser Vorschrift kann das Bundeskartellamt unter bestimmten Voraussetzungen, als Ergebnis eines mehrstufigen Verfahrens, Maßnahmen verhängen, um eine erhebliche, fortwährende Wettbewerbsstörung in einer Branche abzustellen.

Diese Vorschrift wurde unter dem Eindruck der Marktverwerfungen infolge des Iran-Kriegs vom Deutschen Bundestag mit dem Kraftstoffmaßnahmenpaket zum 1. April 2026 noch einmal verschärft. Das OLG hat seine Entscheidung nun ausdrücklich auch auf diese Neufassung bezogen.

Das OLG Düsseldorf zieht bereits in Zweifel, dass das Bundeskartellamt in Verfahren auf der angeführten rechtlichen Grundlage überhaupt verpflichtende Auskunftsersuchen an Unternehmen richten darf. Hier stellt sich dem außenstehenden Betrachter die Frage, ob es sich hier um handwerkliche Fehler im Gesetz oder Absicht handelt.