Der Willicher Planungsausschuss hat einen Vorschlag der Verwaltung, das Bauprojekt „Moltkedorf“ nur für zwei Investoren und in entsprechend großen Losen – Teilmengen eines gesamten Bauauftrags — auszuschreiben, abgelehnt. Stattdessen soll die Verwaltung einen Vorschlag für einen Ausschreibungstext entwickeln, der darauf abzielt, das Gebiet in mehrere und kleinere Lose aufzuteilen.

Dabei soll es möglich sein, dass ein Investor sich für mehrere Lose bewirbt und gegebenenfalls einen gebündelten Zuschlag erhalten könnte. In der Ausschreibung soll eine Erwartungshaltung der Stadt zu der Umsetzung des Projektes formuliert werden. Diesen Text soll die Verwaltung in der nächsten Sitzung des Planungsausschusses vorlegen.

In der Sitzung wurde klar, dass noch viele Fragen offen sind. Schon zu Beginn hatte Paul Schrömbges (CDU) festgestellt, dass die im Raum stehende Zahl von 200 Wohneinheiten „unrealistisch“ sei. Bei der Besprechung des Tagesordnungspunkts ergänzte er: „Wir müssen hin zu kleineren Wohnungen.“ Denn in Willich würden vielfach ältere Ehepaare nach dem Auszug der Kinder in für sie zu großen Einfamilienhäusern leben. Für die SPD sagte Lukas Siebenkotten, dass es den Sozialdemokraten vor allem wichtig sei, wie viele Wohneinheiten im „bezahlbaren“ Bereich entstünden. Christian Winterbach (Grüne), der selbst im Baubereich tätig ist, sagte, dass „billige Wohnungen im Neubaubereich“ nicht funktionierten. Nur kleinerer Wohnungen seien billiger.

Bedenken hat die Politik auch bei der bisherigen Kalkulation von Parkplätzen – 1,5 Plätze pro Wohneinheit. Es sei eher mit zwei Autos pro Familie zu rechnen. Tiefgaragen oder Parkhäuser wiederum würden die Baukosten in die Höhe treiben.

Kerstin Wild (Geschäftsbereichsleiterin Stadtplanung) brachte eine Alternative zum bisherigen Konzept in die Diskussion: Statt die Fläche unerschlossen an Investoren zu verkaufen, könnte die Stadt einen Bebauungsplan entwickeln, die Erschließung selbst durchführen und dann erst in kleineren Flächen an Investoren verkaufen. Das würde aber bedeuten, dass die Erschließungskosten in den Verkaufspreis für die Grundstücke einfließen.

In der Diskussion kam die Frage auf, ob die kritischen Aspekte, die Anwohner rund um das Gebiet in der öffentlichen Informationsveranstaltung im März geäußert hatten, bereits berücksichtigt seien. Dazu sagte der Technische Beigeordnete Gregor Nachtwey, dass die Regularien eines Bebauungsplanverfahrens immer die Abwägung von öffentlichen Belangen (also möglichst viel Wohnraum) und privaten Belangen (harmonischer Anschluss an die vorhandenen Wohngebiete) vorsehen. Diese Arbeit und die entsprechenden Vorlagen für den Planungsausschuss müssen aber noch gemacht werden.