Auch wenn die Grundsteuerreform im Südwesten schon mehr als ein Jahr her ist, gibt es nach wie vor kuriose Fälle. Ein Ehepaar aus dem Stuttgarter Westen hat sich gewehrt.
Seit der Grundsteuerreform im vergangenen Jahr müssen viele Haus- und Wohnungsbesitzer im Land deutlich mehr zahlen. Dass die Steuer auch bei ihr ansteigt, damit hatte Monika Firla gerechnet. Als der Bescheid kam, war sie aber doch einigermaßen entsetzt, wie viel mehr sie fortan für ihre Wohnung in der Reinsburgstraße im Stuttgarter Westen zahlen sollte. Der Betrag war von rund 112 Euro auf 1257 Euro gestiegen. Also um mehr als das Elffache.
„Ich bin in Steuersachen immer ein bisschen faul“, gibt die Stuttgarterin zu. Deshalb hatten sie und ihr Mann auch selbst keine Angaben zur Grundsteuer gemacht, die Werte wurden vom Finanzamt geschätzt – und dort lag man offenbar ziemlich daneben.
Selbes Haus, ähnliche Wohnung – hunderte Euro mehr
Denn der Nachbar, der eine identisch geschnittene Wohnung besitzt, zahlt fast 900 Euro weniger. Wie kann das sein? Monika Firla hegte schnell den Verdacht, dass – anders als bei den restlichen Eigentümern im Haus – das große Gartenstück, das nur von einer Partei genutzt wird, aber nicht von Firla und ihrem Ehemann, zur Berechnung mit herangezogen worden sein muss. Denn im Grund ergibt sich die Grundsteuer in Baden-Württemberg nur aus zwei Werten: der Grundstücksgröße, die mit dem sogenannten Bodenrichtwert multipliziert wird. Dieser wird nicht für jedes Haus einzeln festgelegt, sondern nach Zonen.
Ob und welche Gebäude auf dem Grundstück stehen und wie hoch die etwaigen Miet- oder Pachteinnahmen sind, spielt bei der Berechnung des Grundstückswerts keine Rolle. Lediglich die sogenannte Steuermesszahl ist niedriger, wenn Wohngebäude auf einem Grundstück stehen. In der Folge müssen insbesondere die Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern mit großen Gärten vergleichsweise viel zahlen. Der Bundesfinanzhof, das höchste deutsche Finanzgericht, will Mitte Mai über eine Klage von zwei Eigentümern aus dem Südwesten entscheiden.
Zunächst legte Monika Firla bei der Stadt Protest ein, dort erklärte man sich nicht zuständig. Aus dem Rathaus heißt es auf Nachfrage, der Fehler müsse „bei der Feststellung des Grundsteuerwerts und des Grundsteuermessbetrags durch das Finanzamt entstanden sein“. Bis Firla endlich jemand beim Finanzamt erreichte, dauerte es. „Das war kompliziert, einfach anrufen kann man da nicht“, sagt sie. Das Finanzamt gibt keine Auskünfte zu konkreten Fällen. Allgemein heißt es nur: Beispielsweise könne der sogenannte Wohnabschlag, der Wohneigentum beispielsweise im Vergleich zu gewerblichen Immobilien begünstigt, nicht gewährt worden sein, wenn keine Erklärung der Eigentümer erfolgt sei. „Unterschiedliche Miteigentumsanteile können sich ebenfalls auf die Höhe der Grundsteuer auswirken.“ Im Fall von Monika Firla spielte das alles aber höchstens eine untergeordnete Rolle.
„Individuelle Gegebenheiten werden nicht berücksichtigt“
Bei Haus und Grund Württemberg kennen sie das Problem. Ein Grund für Fehler bei der Berechnung sei, „dass die individuellen Gegebenheiten vor Ort nicht berücksichtigt werden“, sagt Vorstand Sebastian Nothacker. „So kommt es häufig vor, dass insbesondere bei größeren Grundstücken Teile des Grundstücks überhaupt nicht bebaut werden dürfen oder können, aber dennoch der Bodenrichtwert für Bauland für das komplette Grundstück angesetzt wird.“
Das Gartengrundstück dient als Frischluftschneise in den Kessel und wird nur von einer Partei im Haus genutzt, allerdings nicht vom Ehepaar, das so viel Grundsteuer entrichten muss. In der Vergangenheit hatte es offenbar schon Versuche gegeben, den Garten in Bauland umzuwidmen. Das gelang nicht. Firla vermutet, dass in ihrem Fall irrtümlicherweise noch von der „Baulandthese“ ausgegangen worden sei.
Offenbar gibt es nach wie vor etliche Fälle in der Landeshauptstadt, die dem aus der Reinsburgstraße ähneln. Der Rechtsanwalt und ehemalige Grünen-Stadtrat Roland Kugler weiß von mindestens einem ähnlichen Fall. Dabei sei der Steuerbescheid zurückgenommen worden, weil es sich um ein unbebautes Gartengrundstück gehandelt habe. Er habe für sein eigenes Grundstück ebenfalls Einspruch eingelegt, warte aber noch auf Antwort. Haus und Grund Württemberg nennt zwar keine konkreten Zahlen, wie viele vergleichbare Fälle aus Stuttgart derzeit vom Verein bearbeitet werden. Allerdings liege es auf der Hand, dass „aufgrund der starren Grenzen der Bodenrichtwertzonen ähnliche Abweichungen sehr oft vorkommen“, heißt es. Auch Monika Firla vermutet: „Es gibt bestimmt viele mit einer Wiese hinter dem Haus, denen es so geht wie uns.“
Die neue Grundsteuer gilt seit Anfang 2025. Foto: IMAGO/Arnulf Hettrich
Dass die Berechnung in ihrem Fall grob falsch – und ungerecht – war, hat inzwischen auch das Finanzamt eingesehen. Der Fehler war, mit dem Nachbarn als Referenz, zu offensichtlich. Monika Firla und ihr Mann bekommen einen neuen Steuerbescheid, sie zahlen nun genauso viel wie ihr Nachbar. Und: sie bekommen sogar den Betrag erstattet, den sie bislang zu viel gezahlt hatten.
So einfach ist das aber in vielen Fällen offenbar nicht. Denn eigentlich ist ein Gutachten zur Neubewertung nötig. Dabei gibt es einen weiteren, nicht ganz unerheblichen Fallstrick: Anders eingestuft wird nur, wer eine mindestens 30 Prozent niedrigere Steuerschuld nachweisen kann. Haus und Grund-Vorstand Nothacker bezeichnet das als „schreiende Ungerechtigkeit“. Zumal Eigentümer dann auch noch auf den Kosten für das Gutachten sitzen blieben. Für ihn sei „überhaupt nicht nachvollziehbar, warum der geringere Wert nicht ohne Wenn und Aber angesetzt werden kann, wenn er doch durch ein Gutachten nachgewiesen ist“.