Es gebe bei der geplanten Berliner Hochschulbaugesellschaft (BHG) noch „erheblichen Klärungsbedarf“. Das bemängelt die Landeskonferenz der Rektor*innen und Präsident*innen der Berliner Hochschulen (LKRP) in einer Pressemitteilung vom 5. Mai. „In den Hochschulen wachsen die Befürchtungen, dass die Hochschulbaugesellschaft in der jetzt geplanten Form, mehr Nachteile als Vorteile mit sich bringt“, sagte LKRP-Vorsitzende und Präsidentin der Humboldt Universität zu Berlin Professorin Julia von Blumenthal.

Am 21. April hatte der Berliner Senat die Gründung einer Hochschulbaugesellschaft beschlossen. Grundlage war ein von Wissenschaftssenatorin Ina Czyborra vorgestelltes Gesetz. Als künftige Anstalt des öffentlichen Rechts soll die BHG sich um den Neubau, die Sanierung und das Gebäudemanagement der elf staatlichen Berliner Hochschulen kümmern. Ziel der Baugesellschaft ist es, den bestehenden Investitionsstau abzubauen. Die Planung sieht vor, dass die Hochschulen langfristig alle ihre Liegenschaften an die BHG übertragen und die Gebäude anschließend mieten. Die Mietkosten und von der BHG aufgenommene Kredite finanzieren die anstehenden Sanierungs- und Bauarbeiten. Für die Mietkosten werde die Wissenschaftsverwaltung den Hochschulen jährlich etwa 300 Millionen Euro zur Verfügung stellen.

Müssen Berliner Hochschulen ihren Flächenbedarf reduzieren?

Die Berliner Hochschulen kritisieren, dass sie von Änderungen im Gesetzentwurf überrascht worden seien. Sie hätten bereits zum Referentenentwurf ausführlich Stellung bezogen. Es seien allerdings bei Weitem nicht alle Punkte im Gesetzentwurf angepasst worden. Lediglich in der Frage der Governance gebe es einen substantiellen Fortschritt. In allen anderen kritischen Fragen gebe es keine relevanten Verbesserungen.

Vollkommen neu sei in der Gesetzesbegründung die Erwähnung einer Flächenreduzierung um mindestens 15 und bis zu 30 Prozent, so die LKRP. Demnach werde für den Flächenbedarf der Hochschulen eine solche Reduzierung „als realistisch eingeschätzt“. Dabei würden niedrigere Studierendenzahlen berücksichtigt und die Nutzung von Synergiepotentialen sowie technischer, rechtlicher und organisatorischer „Maßnahmen zur Flächenreduzierung“. Dies sei mit den Hochschulen zu keinem Zeitpunkt vorbesprochen worden, so die LKRP. Es bliebe unklar, wie eine solche Reduktion möglich sein solle, ohne gravierende Einschränkungen in Forschung, Lehre und bei den notwendigen Räumen für das Arbeiten und die Selbstverwaltung Studierender vorzunehmen. Die LKRP kündigte an, erneut schriftlich zum Gesetz Stellung nehmen zu wollen. 

FU möchte Know-how nicht aufgeben

Auch die Freie Universität Berlin zeigt sich auf ihrer Website kritisch: Es sei der falsche Weg, das Gebäudemanagement zu zentralisieren. Jede Hochschule habe eigenes Know-how und funktionierende Strukturen, die durch die BHG zerschlagen werden könnten. Die Mitbestimmungsrechte der Hochschulen in der geplanten Einrichtung seien zudem unzureichend und die Finanzierung der Mieten sei nicht nachhaltig: Die FU sieht die Gefahr, dass die Gelder nur „mittelfristig ausreichen“ und sich durch eine Umverteilung in den Haushalten der Hochschulen an anderen Stellen Lücken auftun könnten.

Das Gesetz zur Gründung der Hochschulbaugesellschaft ist aktuell in der parlamentarischen Beratung. Es tritt in Kraft, sobald das Abgeordnetenhaus es beschlossen hat. Damit wird laut den Berichten verschiedener Medien noch vor der Sommerpause gerechnet. Die Baugesellschaft soll dann spätestens 2027 an den Start gehen.