Eine Watschn soll die Bluttat ausgelöst haben. Sagt der Mann auf der Anklagebank. Er habe die Kontrolle über sich verloren, immer wieder, „wie in Trance“, zugestochen. Peter S. (25, Name geändert) gibt im Prozess am Mittwoch zu, seine Stiefmutter am 8. Juni 2025 in der Nymphenburger Wohnung seines Vaters erstochen zu haben. Über 70 Verletzungen hatte die 76-Jährige erlitten. Sie starb aufgrund des Blutverlustes nur eine Stunde nach der Tat im Klinikum Großhadern. 

Stiefsohn bereut die Tat 

Peter S. lässt seine Anwältin Birgit Schwerdt eine Erklärung in seinem Namen verlesen. Er bereut, was er getan hat, aber die Tat vom 8.  Juni 2025 habe eine Vorgeschichte. Diese schildert er so: Seine Eltern hatten sich noch vor seiner Geburt getrennt. Er lebte bei der Mutter, war aber regelmäßig an jedem zweiten Wochenende auch bei seinem Vater und dessen neuer Frau. 

Angeklagter:  Stiefmutter beleidigte mich

Anfangs sei noch alles harmonisch verlaufen. Als er aber etwa zehn Jahre alt war, änderte sich das. Er fühlte sich von seiner Stiefmutter ständig herabgesetzt und beleidigt. Sie habe ihn als „Deppen“ und „Nichtsnutz“ tituliert. Alles mit dem Ziel, zwischen ihn und seinen Vater einen Keil zu treiben. In all der Zeit soll er sich nach der Zuneigung und Aufmerksamkeit seines Vaters gesehnt haben, stellten auch die Ermittler fest.
Am 8. Juni des vergangenen Jahres besuchte Peter S. seinen Vater, um ihm Tortellini als Reisemitbringsel von seiner Italienreise zu geben und ihm von seinem Urlaub zu erzählen.  

Erneut kam es zum Streit mit der Stiefmutter. Diesmal ging es um den Einbau eines Boilers, der nach Ansicht seines Vaters und der Stiefmutter zu teuer gewesen sei. Peter S. habe dann wutentbrannt gefragt, ob sie ihn vor seinem Vater bloßstellen wolle. Er packte sich ein Messer in der Küche und stach auf die Frau ein. Die Versuche des Vaters, seine Frau zu schützen, scheiterten. Der 78-Jährige alarmierte die Polizei, erklärte, dass sein Sohn gerade seine Ehefrau umbringen würde.

„Vater, das wirst du mir nie verzeihen“

Um 16.23 Uhr lag die Frau dann blutüberströmt auf dem Boden. Peter S. warf laut Anklage das Messer weg und versuchte, eine starke Blutung am Hals zu stillen. Er dachte aber, dass sie bereits verstorben sei, und ließ von ihr ab. Stattdessen ging er zu seinem Vater und sagte: „Vater, das wirst du mir nie verzeihen.“ Vier Minuten später erreichte die Polizei den Tatort. 

Der Angeklagte hatte ein fremdenfeindliches Motiv für seinen Angriff gegen die Frau, die aus Montenegro stammt, sagt die Staatsanwaltschaft. Doch das dementiert der 25-Jährige. Er sei zwar „politisch rechts“ eingestellt, aber nicht fremdenfeindlich.
Ermittler hatten allerdings nationalsozialistische Literatur bei ihm gefunden. Außerdem soll er laut Anklage seine Stiefmutter bei einer Gelegenheit als „Ausländerschlampe“ bezeichnet haben. Die Kammer des Landgerichts hat acht Verhandlungstage terminiert. Ein Urteil könnte demnach am 25. Juni gesprochen werden.