Sie sollen einem unheilbar krebskranken Mann eine Besserung oder gar Heilung versprochen haben, obwohl die Behandlung aussichtslos war. Sie sollen eine Lichttherapie durchgeführt haben, ganz ohne Arzt. Und sie sollen ein fragwürdiges Medikament ohne Beschriftung gespritzt haben. Der krebskranke Mann starb wenige Tage später, im März 2019, im Alter von 31 Jahren.
Fünf Angeklagte mussten sich in diesem Fall vor dem Düsseldorfer Amtsgericht verantworten. Die Vorwürfe: Verstoß gegen das Heilpraktikergesetz, gefährliche Körperverletzung und Betrug. Doch das Verfahren gegen die vier Männer und eine Frau wurde nun eingestellt.
Was in diesen Monaten der Behandlung versprochen wurde, könne das Gericht nicht mehr nachvollziehen, sagte der Richter. Die Aufklärungslage sei schwierig, das Verfahren laufe bereits seit sieben Jahren. Und die Versionen der Beteiligten gehen weit auseinander.
Unbestritten ist die Diagnose, die der Familienvater im November 2018 bekam: Der seltene Knochenkrebs hatte ins Gehirn gestreut, die Krankheit war unheilbar. Die Ärztin empfahl dem jungen Mann und seiner Ehefrau, nach Hause zu fahren und die restliche Zeit mit den drei Kindern zu verbringen.
Doch dann schaltete sich der Schwiegervater ein, so schilderte es die Witwe vor Gericht. Ein Neurologe habe sich die MRT-Bilder angeschaut und gesagt: „Es gibt eine Chance auf Heilung.“ Der Arzt aus Köln, der zu den Angeklagten zählte, habe eine alternative Behandlung vorgeschlagen. Dazu habe er die Familie an eine Firma aus Düsseldorf vermittelt, die personalisierte Medizin anbietet.
Der Chef dieser Firma musste sich als Hauptangeklagter vor Gericht verantworten. Der 65-Jährige trägt Professor- und Doktortitel, ist aber Humangenetiker, kein Mediziner. Dennoch riet er zu einer Immunzell- und Lichttherapie, so die Witwe. Ein personalisiertes Medikament sollte die bösartigen Zellen angreifen und die gutartigen verschonen. Die Heilungsrate liege bei 80 Prozent, habe der Professor versprochen. Die Familie schöpfte Hoffnung – sie zahlte 95.000 Euro in bar an das Unternehmen, sagte die Witwe.
Die Lichttherapie soll eine weitere – mittlerweile insolvente – Klinik aus Düsseldorf übernommen haben. Die Behandlung hätten die drei weiteren Angeklagten durchgeführt: die beiden Geschäftsführer der Klinik und eine heute 68-jährige Mitarbeiterin. Keiner von ihnen hat Medizin studiert, sie hätten die Therapie also nicht anwenden dürfen, so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft. Die Witwe berichtete zudem von fragwürdigen Zuständen in der Klinik. So hätten die Mitarbeiter sie das Lichtgerät selbst bedienen lassen, weil sie angeblich zu viel zu tun hatten.
Lediglich der Neurologe aus Köln äußerte sich vor Gericht und bestritt alle Vorwürfe. Er habe dem krebskranken Mann das Medikament nie verabreicht. Die Familie habe ihn unter Druck gesetzt und bedroht. Der Arzt habe daraufhin die Lösung im Waschbecken ausgekippt und die Infusion nur simuliert, um die Angehörigen zu beruhigen. Er habe selbst Zweifel an der Therapie und an der Flüssigkeit in dem unbeschrifteten Fläschchen gehabt, behauptete er. Die anderen Angeklagten schwiegen zu den Vorwürfen.
Die Behandlung des krebskranken Mannes sei „moralisch mehr als fraglich“ gewesen, so der Richter, die Schuld der Angeklagten aber nicht nachweisbar. Das Verfahren wurde darum eingestellt. Die Voraussetzungen: Der Professor und der Arzt müssen je 10.000 Euro an die Familie zahlen, die beiden Geschäftsführer der Lichttherapie-Klinik je 6000 Euro.
Die Familie des Verstorbenen zeigte sich enttäuscht von dem Ausgang des Verfahrens. Sie kündigten an, gegen den Neurologen – den einzigen Arzt in der Runde – Beschwerde bei der Ärztekammer einzulegen.