Einer irischen Staatsangehörigen sind ihre Rechte auf Einreise und Aufenthalt als EU-Bürgerin vom Land Berlin rechtswidrig entzogen worden. Das hat das Berliner Verwaltungsgericht am Mittwoch entschieden. Die Berliner Innenverwaltung wollte die Palästina-Aktivistin nach der gewaltsamen Besetzung des Präsidiums der Freien Universität (FU) im Oktober 2024 aus Deutschland ausweisen. Das Landesamt für Einwanderung (LEA) entzog ihr deshalb im März 2025 ihr Freizügigkeitsrecht als EU-Bürgerin. Dagegen klagte die Frau.
Das war rechtswidrig, entschied das Berliner Verwaltungsgericht in dem Hauptsacheverfahren (AZ: VG 21 K 158/24). Von der Frau gehe keine hinreichend schwere Gefährdung der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit aus. Sie sei nie wegen einer Straftat verurteilt worden. Die Ermittlungen gegen sie seien eingestellt, Anklage sei nicht erhoben worden.