Landgericht Stuttgart: Mutmaßlich vergewaltigt und gefilmt: Ex-Partnerin sagt vor Gericht aus Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann vor seine Ex-Partnerin vergewaltigt zu haben. Diese soll während der Tat nicht bei Bewusstsein gewesen sein. Foto: dpa/Bernd Weißbrod

Dem Angeklagten wird vorgeworfen, seine damalige Partnerin vergewaltigt und gefilmt zu haben. Am zweiten Verhandlungstag vor dem Landgericht Stuttgart sagte die Ex-Partnerin aus.

Nachdem die Ex-Partnerin beim Prozessauftakt am Landgericht Stuttgart noch nicht anwesend war, hat sie nun vor Gericht ausgesagt, allerdings unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Das Gericht sah die Persönlichkeitsrechte sowohl des Angeklagten als auch der Geschädigten gefährdet, da auch intime Details aus dem Sexualleben zur Sprache kommen sollten. Der Verteidiger des Angeklagten hatte deshalb beantragt, die Öffentlichkeit während der Zeugenaussage auszuschließen – dem gab das Gericht statt. Die Presse hatte also keinen Zutritt zu der Verhandlung. Während einer Pause verließ die Ex-Partnerin jedoch weinend den Sitzungssaal.

„Vergewaltigung und Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereiches“

Laut Anklage wird dem 42-Jährigen aus Lenningen (Kreis Esslingen) vorgeworfen, seine frühere Partnerin vergewaltigt und die Taten gefilmt zu haben. Beide sollen dabei unter starkem Alkoholeinfluss gestanden haben. Die Frau soll sich in einem Zustand befunden haben, in dem sie keinen Willen mehr äußern konnte.

Die mutmaßlichen Taten sollen sich im Januar 2021 sowie im Februar 2022 ereignet haben. Ende 2024 trennte sich das Paar nach einer langjährigen Beziehung. Nach Angaben des Gerichts erfuhr die Geschädigte erst nach der Trennung von den Taten und den Aufnahmen. Der Angeklagte soll die Videos jedoch nicht weiterverbreitet haben.

Bereits zum Prozessauftakt am 28. April hatte der Angeklagte über seinen Verteidiger ein Geständnis abgelegt und die Vorwürfe eingeräumt. Der Mann befand sich davor mehrere Monate in Untersuchungshaft, kam jedoch nach Zahlung einer Kaution Ende 2025 wieder auf freien Fuß. Eine vom Angeklagten angestrebte Entschuldigung gegenüber seiner Ex-Partnerin wurde von deren Anwältin zurückgewiesen.

Neben der Zeugenaussage der Ex-Partnerin sollte am zweiten Prozesstag eine Rechtsmedizinerin aussagen und ein Gutachten über den Alkohol– und Drogenkonsums des Angeklagten erstellen.

Täglich eine halbe Flasche Wodka und Kokain: 42-Jähriger soll massives Suchtproblem gehabt haben

Dieser hatte am ersten Prozesstag Angaben zu seinem Konsumverhalten gemacht. Demnach habe der Angeklagte ein Alkoholproblem gehabt und soll zeitweise täglich eine halbe Flasche Wodka, an Wochenenden bis zu einer ganzen Flasche getrunken haben. Zudem soll er regelmäßig Cannabis sowie Amphetamine und Kokain konsumiert haben.

Zwar habe der Angeklagte zwischenzeitlich eine Suchttherapie absolviert, danach aber erneut mit dem Trinken begonnen. Auch die Geschädigte habe nach Darstellung des Angeklagten regelmäßig Alkohol konsumiert, wie der Vorsitzende Richter die Aussagen des Angeklagten zusammenfasst.

Inzwischen habe der Angeklagte eine neue Partnerin und gebe an, keinen Alkohol mehr zu trinken. Insgesamt sind sieben Verhandlungstage für den Prozess angesetzt. Am 12. Mai soll das Verfahren fortgesetzt werden.