Leipzig/DUR. – Für Schlagersängerin Melanie Müller wird es finanziell immer enger. Das Wohnhaus der 37-Jährigen in Leipzig-Wahren ist im ersten Anlauf nicht zwangsversteigert worden. Das Gebäude, ein ehemaliger Bahnhof mit rund 600 Quadratmetern vermietbarer Fläche, fand keinerlei Interessenten.

Das Amtsgericht Leipzig stoppte das Verfahren deshalb vorerst. Die Gläubiger haben nun ein halbes Jahr Zeit, eine erneute Versteigerung zu beantragen. Bis dahin kann Müller wohl weiter in dem Haus wohnen.

Melanie Müllers Versuch eines freien Verkaufs scheitert

Ein Gutachten hatte den Wert des Hauses der 37-Jährigen samt 1.572 Quadratmeter großem Grundstück auf etwa 800.000 Euro festgelegt. Das Mindestgebot liegt dem Gericht zufolge bei 50 Prozent des Wertes, also 400.000 Euro.

Kurz vor der Versteigerung versuchte Müller, das Objekt freihändig zu verkaufen, da sie sich davon einen höheren Erlös versprochen hatte. Doch dafür wäre die Zustimmung der Gläubiger nötig gewesen – und die lag nicht vor. Die Sängerin erschien nicht persönlich im Gericht.

Melanie Müller ist rechtskräftig wegen Zeigens des Hitlergrußes verurteilt. (Archivbild)Melanie Müller ist rechtskräftig wegen Zeigens des Hitlergrußes verurteilt. (Archivbild)

David Hammersen/dpa

Hitlergruß und finanzielle Sorgen belasten frühere RTL-Dschungelkönigin

Zu den finanziellen Problemen kommt ihre juristische Vergangenheit: Die frühere RTL-Dschungelkönigin ist rechtskräftig wegen des Zeigens des Hitlergrußes verurteilt. 

Das Landgericht Leipzig bestätigte im Januar die Verurteilung wegen Zeigen des Hitlergrußes und Drogenbesitzes in zweiter Instanz.

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Die Strafe: 70 Tagessätze à 50 Euro, insgesamt 3.500 Euro. Obwohl Müller die Vorwürfe stets bestritten hatte, verzichtete sie auf eine Revision. Im Verfahren erklärte sie, kaum noch Auftritte zu haben und nur noch halbtags angestellt zu arbeiten – mit einem Nettoverdienst von 1.500 Euro.

Sie könne ihren Alltag nur dank Unterstützung ihres Partners und ihrer Eltern finanzieren. Zusätzlich belasten sie Steuerschulden im niedrigen sechsstelligen Bereich.