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Stuttgart – Andreas Renner (53) war der ranghöchste Polizist in Baden-Württemberg – bis sein Geschlechtsteil einen Skandal auslöste. Die Folge: Renner musste sich wegen sexueller Nötigung vor dem Landgericht Stuttgart verantworten. Er wurde freigesprochen, ist aber vom Dienst suspendiert. Seit Dienstag sitzt er wieder auf der Anklagebank. Der Vorwurf: Bestechlichkeit.
Vorwürfe nach Kneipenbesuch mit Kollegin
Rückblick: Im November 2021 lud Andreas Renner eine junge Kollegin aus dem Innenministerium zu einem Personalgespräch in sein Büro ein. Später soll es in einer Kneipe zu Küssen und Umarmungen gekommen sein. In einer Seitengasse soll der Penis des obersten Polizisten in der Hand der jungen Kollegin gelandet sein.

Andreas Renner (53) – hier vor circa fünf Jahren mit Landespolizeipräsidentin Stefanie Hinz – damals war er Insepkteur der Polizei und damit ranghöchster Polizeibeamter in Baden-Württemberg.
Foto: Innenministerium Baden-Württemberg
Nach einem vier Monate langen Prozess wurde er im Juli 2023 wegen des Vorwurfs der sexuellen Nötigung vollständig freigesprochen. Doch die Staatsanwaltschaft ließ nicht locker und präsentierte jetzt für eine erneute Anklage ein umstrittenes Beweisstück: die Aufzeichnung eines Videotelefonats. Heimlich erstellt am 16. November 2021 durch die junge Beamtin, drei Tage nach dem Vorfall hinter der Kneipe.
Video-Gespräch heimlich aufgenommen
Brisant: Zum Zeitpunkt des Vorfalls soll die junge Beamtin an einem Auswahlverfahren für den höheren Polizeivollzugsdienst teilgenommen haben. Laut Staatsanwaltschaft soll ihr Renner in Aussicht gestellt haben, sie im Auswahlverfahren zu fördern – wobei er dies „mit dem Austausch von Zärtlichkeiten und sexuellen Gefälligkeiten verknüpft haben soll“. Aus Sicht der Staatsanwaltschaft erfüllt das den Tatbestand der Bestechlichkeit und rechtfertigt damit eine neue Anklage.

Andreas Renner in einer Verhandlungspause mit Ehefrau Gabriele und seinen Anwälten
Foto: Andreas Rosar Fotoagentur-Stuttgart
Gleich zu Beginn des aktuellen Prozesses beantragte Renners Verteidiger Prof. Dr. Endrik Wilhelm (65) die Einstellung des Verfahrens. Das Skype-Gespräch sei in Absprache mit einem anderen Polizeibeamten heimlich aufgenommen worden, „um einen Beweis zu produzieren“. Zudem gehöre es zur selben Tat, für die sein Mandant im ersten Prozess schon freigesprochen wurde. Renner sei das Opfer einer von staatlicher Seite organisierten Mobbing-Kampagne.
Wie geht es weiter mit dem Verfahren?
Richterin Verena Alexander (53) vertagte die Verhandlung auf den 22. Mai 2026 und will dann entscheiden, ob sie das Verfahren einstellt oder nicht. Beim Innenministerium Baden-Württemberg läuft weiterhin ein Disziplinarverfahren gegen Renner. Laut einem Behördensprecher ist es noch nicht abgeschlossen.