Das Amtsgericht hatte noch einmal mit der Engels-Demo 2021 zu tun: Diesmal ging es um Kundgebungen nach Prozessen zu dieser Demo. Dabei soll es Verstöße gegen das Versammlungsrecht gegeben haben. Das Amtsgericht stellte das Verfahren ein.

Einem Studenten (30) wurde vorgeworfen, er habe eine Kundgebung gar nicht, eine weitere zu spät angemeldet. Er war per Strafbefehl zu 40 Tagessätzen Geldstrafe verurteilt worden, hatte Einspruch eingelegt.

Die Demonstration zur Erinnerung an Friedrich Engels 2021 wurde von der Polizei aufgelöst, viele Teilnehmer wurden wegen Vermummung und Widerstand angeklagt, viele aber freigesprochen, weil sich die Vorwürfe nicht beweisen ließen. Den Polizeieinsatz selbst erklärte das Verwaltungsgericht für weitgehend rechtswidrig, die Entscheidung ist rechtskräftig.

Die Organisatoren der Engels-Demo hatten öfter nach Verhandlungen auf dem Gerichtsvorplatz gegen Polizeigewalt und Einschränkung der Versammlungsfreiheit protestiert. Der Angeklagte sagte: „Ich fand es wichtig, die Prozesse zu begleiten und demokratische Rechte zu verteidigen, weil sie damals mit Füßen getreten wurden.“

Er bestätigte, eine Kundgebung verspätet angemeldet zu haben. Für eine Kundgebung, die nicht angemeldet war, sei er nicht verantwortlich, habe sich nur als Ansprechpartner zur Verfügung gestellt. Mehrere Zeugen konnten nicht klären, ob er sich als Versammlungsleiter vorgestellt hatte. Weil eine weitere umfangreiche Beweiserhebung nicht verhältnismäßig wäre, stellte das Gericht das Verfahren ein. kati