Sex gegen Geld in einer Ferienwohnung: Ein Vermieter schöpfte Verdacht, als er einschlägige Online-Anzeigen entdeckte – und alarmierte daraufhin die Stadt.

Bei einer Kontrolle hat der Kommunale Vollzugsdienst (KVD) der Stadt Frankenthal einen Fall von illegaler Prostitution aufgedeckt. Wie die Stadt am Freitag mitteilte, war der KVD bereits am Sonntag, 14. Juni, im Einsatz, weil der Verdacht bestand, dass in einem Appartementkomplex eine Frau verbotenerweise Sex gegen Geld anbot.

Die Appartements werden als Ferienwohnungen genutzt. Der Vermieter hatte jedoch den Eindruck, dass sich in eine der Wohnungen eine Frau eingebucht hatte, die ganz anderes im Sinn hatte als Urlaub in Frankenthal. Laut Stadt war der Mann auf einschlägige Online-Anzeigen aufmerksam geworden, aus denen man schließen konnte, dass in einem seiner Appartements sexuelle Dienstleistungen angeboten werden. Daraufhin gab er der Ordnungsbehörde einen Hinweis.

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Frau erhält Platzverweis

Bei der Kontrolle stellte sich heraus, dass der Vermieter mit seiner Einschätzung nicht falsch lag. Die Frau räumte gegenüber den Einsatzkräften ein, sich in der Wohnung zu prostituieren. Ihr wurde ein Platzverweis für das Appartement erteilt. „Weitere ordnungs- und gegebenenfalls strafrechtliche Prüfungen wurden eingeleitet“, informiert die Verwaltung.

Die Stadt weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Ausübung der Prostitution gesetzlichen Regelungen unterliegt und grundsätzlich nur unter besonderen Voraussetzungen zulässig ist. Ferienwohnungen zu nutzen, um dort der Sexarbeit nachzugehen, sei in der Regel nicht gestattet.

Wer überwacht die gesetzlichen Vorgaben?

Angelegenheiten nach dem Prostituiertenschutzgesetz sind bei der städtischen Verwaltung im Bereich Bürgerdienste, Ordnung und Umwelt angesiedelt. Dort werden die gesetzlichen Vorgaben umgesetzt und überwacht. Hinweise auf illegale Prostitution werden geprüft, ordnungsrechtliche Maßnahmen durchgeführt und dabei eng mit dem Kommunalen Vollzugsdienst sowie der Polizei zusammengearbeitet.

„Ziel ist es, Verstöße gegen das Prostituiertenschutzgesetz frühzeitig zu erkennen und die Einhaltung der Bestimmungen im Stadtgebiet sicherzustellen“, berichtet die Stadt.

Kontakt

Ansprechpartner zu Fragen des Prostituiertenschutzgesetzes bei der Stadtverwaltung Frankenthal ist Lucas Lober. Er steht für Fragen unter der Telefonnummer 06233 89 856 sowie per E-Mail an die Adresse buergerdiensteordnungundumwelt@frankenthal.de zur Verfügung.