Laut Bloomberg passt die Europäische Union (EU) ihre Ambitionen für den Ausbau der Infrastruktur für künstliche Intelligenz an und reduziert ihr Programm zum Bau von KI-Rechenzentren. Diese Maßnahme dürfte sich auf die Investitionspläne vieler Unternehmen auswirken, die im europäischen KI-Wettlauf mitmischen wollen.

Laut Bloomberg-Quellen werden in der ersten Phase des Programms lediglich sieben KI-Rechenzentren errichtet – deutlich weniger als ursprünglich geplant. Die EU wird zudem auf ein Modell umstellen, das Kapital größtenteils aus dem Privatsektor beschafft, während die Unterstützung durch die EU und ihre Mitgliedstaaten nur noch etwa ein Drittel der Gesamtkosten ausmacht. Diese Verkleinerung des Projekts könnte einige Unternehmenskonsortien aufgrund der veränderten Renditechancen dazu veranlassen, ihre Angebote zu überdenken. Diese Entwicklung gilt als neues Hindernis für Europas Bemühungen, den Rückstand auf die USA und China im Wettlauf um die Entwicklung künstlicher Intelligenz aufzuholen.

Zuvor hatte das Europäische Parlament für die Änderung mehrerer Verordnungen im Rahmen des digitalen Rechtspakets der Europäischen Union gestimmt, darunter die Anpassung des Fahrplans zur Umsetzung des Gesetzes über künstliche Intelligenz (AI-Gesetz) und die Verschärfung der Maßnahmen zur Kontrolle von KI-generierten Inhalten.

Gemäß den neuen Bestimmungen gelten die Verpflichtungen für KI-Systeme mit hohem Risiko ab dem 2. Dezember 2027 für eigenständige Systeme und ab dem 2. August 2028 für KI-Systeme, die in Produkte integriert sind, die den EU-Vorschriften zur Produktsicherheit und Marktüberwachung unterliegen. Die Kennzeichnungspflichten für KI-generierte Inhalte zur Gewährleistung von Rückverfolgbarkeit und Transparenz wurden ebenfalls auf den 2. Dezember 2026 verschoben.

Das Europäische Parlament hat einstimmig verboten, dass KI-Systeme Inhalte mit sexuellem Kindesmissbrauch sowie sexuell explizite Bilder, Videos und Audioaufnahmen von bestimmten Personen ohne deren Einwilligung erzeugen. Anbieter dürfen diese Systeme in der EU nicht vermarkten, sofern sie nicht über ausreichend robuste technische Maßnahmen verfügen, um die Erstellung rechtsverletzender Inhalte zu verhindern. Betroffene Unternehmen haben bis zum 2. Dezember 2026 Zeit, ihre Systeme an die neuen Bestimmungen anzupassen.

Darüber hinaus wurden mehrere weitere technische Anpassungen vorgenommen, um Überschneidungen zwischen dem KI-Gesetz und den Vorschriften zur Sicherheit von Maschinenprodukten zu reduzieren und gleichzeitig die bestehenden EU-Sicherheitsstandards beizubehalten.

Bevor das Dokument in Kraft treten kann, muss es noch vom Rat der Europäischen Union formell ratifiziert werden. Die meisten Bestimmungen des Gesetzes über künstliche Intelligenz werden voraussichtlich am 2. August 2026 in Kraft treten.

Quelle: https://vtv.vn/eu-thu-hep-ke-hoach-phat-trien-ha-tang-ai-100260619112642343.htm