Noch ist es nur ein Vorschlag, doch bei der Wahlkreis-Einteilung könnte es in Augsburg bei der Bundestagswahl 2029 erneut Änderungen geben, nachdem der Wahlkreiszuschnitt erst 2025 geändert worden war. Konkret geht es um die Frage, ob Königsbrunn dem Wahlkreis Augsburg-Stadt oder dem Wahlkreis Augsburg-Land zugeordnet wird. Die Frage, wo die rund 20.000 wahlberechtigten Königsbrunner ihre Stimme abgeben, hatte rund um die Wahl 2025 zu heftigen Kontroversen geführt. Unter anderem über diesen Punkt gerieten der frühere Bundestagsabgeordnete Volker Ullrich (CSU) und Bundestagsabgeordnete Claudia Roth (Grüne) am Wahlabend in heftigen öffentlichen Streit (wir berichteten).

Die Wahlkreiskommission des Bundes schaut sich für jede Wahlperiode an, ob die Wahlkreise im Hinblick auf die Wählerzahl passen. Im aktuell vorgelegten Bericht des unabhängigen Gremiums wird angeregt, die Stadt Königsbrunn wieder dem Wahlkreis Augsburg-Stadt zuzuordnen. Denn Augsburg-Stadt hat im Wahlkreisvergleich zu wenige Wähler, Augsburg-Land zu viele. In dem Papier wird auch der Neuzuschnitt etlicher weiterer Wahlkreise diskutiert.

Auch der damalige Unionsfraktions-Vorsitzende Merz schaltete sich ein

Das Thema hört sich unspektakulär an, sorgte aber in der Vergangenheit für erheblichen Aufruhr. 1998 war Königsbrunn dem Stadt-Wahlkreis zugeschlagen worden, um die Entwicklung bei der Bevölkerungszahl auszugleichen. Die 2024 beschlossene Herausnahme führte vor dem Hintergrund der gleichzeitigen Wahlrechtsreform zu Streit zwischen den damaligen Ampel-Parteien und der Union, die sich benachteiligt sah. Damals schaltete sich sogar der damalige Unions-Fraktionschef Friedrich Merz in die Debatte ein und warf den Ampel-Parteien vor, die Wahlkreisänderung zugunsten von Claudia Roth vorzunehmen.

Mit Königsbrunn schneidet die CSU im Wahlkreis besser ab, aber nur gering

In der Tat erzielte die CSU in Königsbrunn bei Bundestagswahlen bisher immer bessere Werte als in den urbaner geprägten Augsburger Wahlbezirken, bei den Grünen verhält es sich umgekehrt. Aufs Wahlkreisergebnis hochgerechnet ergeben sich aber nur minimale Verschiebungen zwischen CSU und Grünen – für ein Direktmandat hätte es für Roth also so oder so nicht gereicht. Ausschlaggebend dafür, dass Ullrich seit 2025 trotz der meisten Erststimmen nicht mehr im Bundestag sitzt, war vielmehr die Wahlrechtsreform, die Änderungen bei den Erst- und Zweitstimmenmandaten und deren Verrechnung mit sich brachte. Am Wahlabend im Februar 2025 kam es im Moritzsaal deswegen zum Zusammenstoß zwischen Ullrich und Roth. Roth wollte Ullrich nach absolviertem Wahlkampf die Hand schütteln, Ullrich wies dies vor laufenden Kameras als scheinheilig zurück.

Volker Ullrich (CSU) begrüßt den Vorschlag

Ullrich, der inzwischen Vize-Präsident der Bundeszentrale für Politische Bildung in Bonn ist und in Augsburg im Stadtrat sitzt, sagte auf Anfrage, der jetzige Vorschlag der Wahlkreiskommission sei „folgerichtig“. Die Herausnahme von Königsbrunn zur Wahl 2025 sei nicht sachlich begründet gewesen, sondern habe zusammen mit der Wahlrechtsreform die Schwächung des CSU-Kandidaten zum Ziel gehabt. Insofern begrüße er den Vorschlag der Kommission. Wie berichtet plant die Große Koalition zudem eine Reform des Wahlrechts, um allen erfolgreichen Direktkandidaten wieder den Einzug in den Bundestag zu ermöglichen.

Claudia Roth (Grüne) warnt vor erneuter Vergrößerung des Bundestags

Roth verwies am Freitag darauf, dass die Wahlrechts-Reform vom Bundesverfassungsgericht gutgeheißen wurde und das Ziel einer Verkleinerung des Bundestags erreicht wurde. Wenn die aktuelle Bundesregierung nun die Reform zurückdrehen wolle, solle sie sich an objektiven Kriterien wie der Bevölkerungsentwicklung orientieren. „Im Mittelpunkt der Überlegungen sollte ein leistungsfähiges Parlament stehen“, so Roth. Eine erneute Vergrößerung des Bundestags um dutzende Sitze könne nicht das Ziel sein.