In den amtlichen Bekanntmachungen der Stadt steht eine lange Liste von Flurflächen und Grundstücken in Vohwinkel, für die sich die Stadt Wuppertal ein sogenanntes Vorkaufsrecht gesichert hat – per Satzung. Hintergrund dieser Maßnahme ist nicht etwa der gerade erst im Rat verabschiedete Grundsatzbeschluss für eine Stadtentwicklungsgesellschaft, sondern ein schon 2023 begonnener Plan als Bestandteil des sogenannten Integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepts (ISEK) in Vohwinkel.

Dieses Konzept hat das Ziel, den Stadtbezirk per langfristigem Fahrplan strategisch städtebaulich zu erneuern und aufzuwerten. Es soll dazu dienen, Vohwinkel als westliches Eingangstor optimal auf die Bundesgartenschau 2031 vorzubereiten und die Lebensqualität vor Ort auch nach der Buga nachhaltig zu verbessern. Konkret bedeutet das bei der beachtlichen Menge an Flurstücken in Vohwinkel, die in der Satzung aufgeführt sind, dass die Stadt vielfach rechtzeitig einschreiten kann, wenn städtebauliche Ziele als bedroht eingeschätzt werden.

Wie genau funktioniert das mit diesem städtischen Vorkaufsrecht?

Die Stadt Wuppertal hat sich mit einer Vorkaufssatzung das Recht gesichert, unter bestimmten Voraussetzungen ein Grundstück oder eine Immobilie anstelle des ursprünglichen Käufers in Vohwinkel zu erwerben und dafür ein bestimmtes Gebiet ausgezeichnet.

Wie geht das dann konkret vonstatten?

Wenn ein Käufer und ein Verkäufer einen ganz normalen Kaufvertrag schließen, kann die Stadt Wuppertal diesen Verkauf prüfen. Wenn sie nämlich der Meinung ist, dass der Verkauf den Zielen der Satzung widerspricht (eben hier einer bestimmten Stadtentwicklung in Vohwinkel), kann sie überlegen, ihr Vorkaufsrecht auszuüben. Übt die Stadt das Vorkaufsrecht aus, tritt sie selbst in den Kaufvertrag ein.

In der Begründung ist die Rede von entdeckten städtebaulichen Missständen. Deutet das etwa auf Schrottimmobilien hin, die die Stadt selbst aufkaufen möchte, um damit umgehen zu können?

Hintergrund sind offenbar erhebliche städtebauliche Mängel, die in vorbereitenden Untersuchungen festgestellt wurden. Zu den drängendsten Problemen gehören dabei sanierungsbedürftige und energetisch mangelhafte Gebäude, hohe Verkehrs- und Lärmbelastung, Leerstände und wirtschaftlicher Strukturverlust im Zentrum, brachliegende Gewerbeflächen, unattraktive öffentliche Räume, Mangel an gut erreichbaren Grün-, Spiel- und Freiflächen sowie unzureichende Anpassung an die Folgen des Klimawandels. Kurzum: Vohwinkel hat an Attraktivität und Modernität erkennbar verloren. Das Vorkaufsrecht soll dann verhindern, dass Grundstücksverkäufe den jetzt geplanten Stadtumbau behindern.

Und die Stadt kann dann einfach in einen geschlossenen privaten Kaufvertrag einschreiten?

Ja, die Stadt übernimmt dann den Vertrag zu denselben Bedingungen, die Käufer und Verkäufer vereinbart hatten. Der ursprüngliche Käufer geht dann leer aus. Der Verkäufer erhält trotzdem den vereinbarten Kaufpreis – allerdings von der Stadt und nicht mehr vom ursprünglichen Käufer.

Und dieses Recht darf die Stadt in jedem Fall ausüben?

Nicht einfach nach Belieben. Die Ausübung des Vorkaufrechts muss durch die Ziele der Vorkaufssatzung gerechtfertigt sein. Die Stadt muss zuerst prüfen, ob es mildere Mittel gibt. Zum Beispiel könnte sie mit dem Käufer Vereinbarungen treffen, mit denen die Ziele einzuhalten sind. Erst wenn das nicht funktioniert, darf die Stadt das Vorkaufsrecht in Betracht ziehen.

Laut Satzung heißt es, ein „proaktiver Ankauf“ sei der Stadt verboten. Was bedeutet das?

Die Stadt darf nicht von sich aus sagen, ein Grundstück aktiv kaufen zu wollen. Das Vorkaufsrecht entsteht erst dann, wenn der Eigentümer sich entschieden hat, an jemand anderen zu verkaufen – und bereits ein Kaufvertrag geschlossen wurde. Die Stadt reagiert also auf einen Verkauf, sie initiiert ihn nicht selbst. Dabei wird jeder Verkauf einzeln geprüft und gegebenenfalls auch von politischen Gremien beschlossen.

Was genau hat das mit der Bundesgartenschau zu tun?

Die Vorkaufsatzung steht in enger Verbindung mit dem städtebaulichen Entwicklungskonzept und dem erlassenen Stadtumbaugebiet Zentrum Vohwinkel. Das Verfahren wurde 2023 durch den Beschluss zum Beginn der vorbereitenden Untersuchungen begonnen. Der Beschluss des Stadtumbaugebietes und der Vorkaufssatzung bilden den Abschluss der vorbereitenden Untersuchungen. Man kann es so sagen: Das ISEK Vohwinkel ist das städtebauliche Entwicklungskonzept für das Zentrum von Vohwinkel. Es soll dafür sorgen, dass der Stadtteil von der Buga profitiert und langfristig aufgewertet wird. Das Zentrum soll als „Tor“ zur Buga funktionieren – und auch nach 2031 attraktiver bleiben.