Ein Mann lauert seiner Ehefrau auf, greift sie mit dem Messer an und verletzt sie schwer. Warum die Richter die Messerattacke nicht als versuchten Mord einstufen.

Der Angeklagte wirkt noch gebrechlicher als zu Beginn des Prozesses im Juli. Damals hatte sich der gehbehinderte 68-Jährige humpelnd zu seinem Stuhl im Mannheimer Landgericht geschleppt. Nun, kurz vor der Urteilsverkündung, braucht er sogar Krücken, um sich fortzubewegen. Er nimmt neben seiner Verteidigerin Platz.

Ein Mann lauert seiner Ehefrau auf, greift sie mit dem Messer an und verletzt sie schwer. Warum die Richter die Messerattacke nicht als versuchten Mord einstufen.