Aschaffenburg – Der Messerangreifer von Aschaffenburg ist nach Einschätzung eines Sachverständigen psychisch krank und war zum Zeitpunkt der Tat schuldunfähig.

Die Staatsanwaltschaft hält daher ein sogenanntes Sicherungsverfahren für notwendig – mit dem Ziel, den 28-jährigen Afghanen dauerhaft in einem psychiatrischen Krankenhaus unterzubringen. Der Mann ist derzeit bereits vorläufig in einer entsprechenden Einrichtung untergebracht.

Retter eilten nach der Messer-Attacke zum Tatort im Schöntal Park in Aschaffenburg – den Mann und das Kind konnten sie nicht mehr retten

Retter eilten nach der Messer-Attacke zum Tatort im Schöntal Park in Aschaffenburg – den Mann und das Kind konnten sie nicht mehr retten

Foto: Ralf Hettler/dpa

Brutale Attacke auf Kindergartengruppe im Park

Die Tat ereignete sich am 22. Januar in einem Park in der Innenstadt. Der Angreifer soll gezielt eine Kindergartengruppe attackiert haben. Zunächst stach er mit einem 32 Zentimeter langen Küchenmesser mehrfach auf einen zweijährigen Jungen marokkanischer Herkunft ein. Das Kind starb.

Elin (2) wurde bei der Messer-Attacke in Aschaffenburg schwer verletzt. Das Foto wurde am Tatort abgelegt. Elins Vater hat BILD erlaubt das Foto seiner Tochter ungepixelt zu zeigen

Elin (2) wurde bei der Messer-Attacke in Aschaffenburg schwer verletzt. Das Foto wurde am Tatort abgelegt. Elins Vater hat BILD erlaubt das Foto seiner Tochter ungepixelt zu zeigen

Foto: Fredrik von Erichsen/BILD

Anschließend griff er ein ebenfalls zweijähriges syrisches Mädchen an. Eine Erzieherin, die dazwischengehen wollte, wurde verletzt. Auch ein 41-jähriger Vater, der mit seinem eigenen Kind im Park unterwegs war und helfen wollte, wurde tödlich verletzt. Ein weiterer Passant (72) überlebte schwer verletzt.

Lesen Sie auchHinweise auf psychische Erkrankung bereits vor der Tat

Der Tatverdächtige war polizeibekannt und zuvor bereits mehrfach in psychiatrischer Behandlung. In seiner Wohnung fanden Ermittler Medikamente, die auf eine psychische Erkrankung hindeuten.

Der Gutachter geht davon aus, dass diese Erkrankung dauerhaft besteht und ohne Behandlung eine erhebliche Gefahr weiterer Gewalttaten bestehe.