Die Lebensmittelüberwachung kontrolliert im Landkreis Karlsruhe jährlich zahlreiche Betriebe, um den Verbraucherschutz zu gewährleisten. Auf der sogenannten „Ekelliste“ werden einige dieser Kontrollergebnisse publik gemacht.

Doch nicht alle Verstöße werden veröffentlicht. Zudem können betroffene Lebensmittelunternehmer rechtlich dagegen vorgehen. So kam es laut Landratsamt auch 2025 im Landkreis zu Einsprüchen, die eine Veröffentlichung verhinderten.

Wie landet ein Betrieb auf der Ekelliste?

Laut Landratsamt gebe es zwei Wege, auf die ein Lebensmittelbetrieb in die sogenannte Ekelliste aufgenommen wird:

  • Probeuntersuchungen: Wenn zwei unabhängige Analysen eines akkreditierten Labors den Verdacht bestätigen, dass Grenzwerte überschritten werden oder verbotene Stoffe im Lebensmittel enthalten sind.
  • Betriebskontrollen: Wenn bei Kontrollen gegen Vorschriften zum Verbraucher-, Gesundheits- oder Hygieneschutz verstoßen wird – nicht nur geringfügig oder einmalig. Zusätzlich müsse ein Bußgeld von mindestens 350 Euro oder eine Sanktionierung wegen einer Straftat zu erwarten sein und ein direkter Lebensmittelbezug bestehen.

Nicht erfasst seien reine bauliche Mängel ohne Einfluss auf Lebensmittel sowie reine Dokumentations- oder Meldepflichtverstöße.

Lebensmittel werden auf überschrittene Grenzwerte oder verbotene Stoffe analysiert. (Symbolbild)

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Lebensmittel werden auf überschrittene Grenzwerte oder verbotene Stoffe analysiert. (Symbolbild)
Foto: Stefan Sauer/dpa

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Lebensmittel werden auf überschrittene Grenzwerte oder verbotene Stoffe analysiert. (Symbolbild)
Foto: Stefan Sauer/dpa

Nicht alle Verstöße im Landkreis Karlsruhe werden veröffentlicht

„Die rechtlichen Anforderungen an eine Veröffentlichung sind hoch und werden nur bei wenigen festgestellten Verstößen erfüllt“, teilt das Landratsamt am 1. September der Redaktion mit. Nicht selten fehle ein unmittelbarer Lebensmittelbezug „oder es liegen wie bei mikrobiologischen Untersuchungen aus technischen Gründen nur eine Untersuchung vor.“ Der Verbraucherschutz werde jedoch auch ohne Veröffentlichung sichergestellt, indem die Lebensmittelüberwachung entsprechende Maßnahmen zur Unterbindung von Missständen durchsetze.

Betroffene Unternehmen können gegen eine Veröffentlichung auf der Ekelliste juristisch vorgehen. (Symbolbild)

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Betroffene Unternehmen können gegen eine Veröffentlichung auf der Ekelliste juristisch vorgehen. (Symbolbild)
Foto: Uli Deck/dpa/Archivbild

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Betroffene Unternehmen können gegen eine Veröffentlichung auf der Ekelliste juristisch vorgehen. (Symbolbild)
Foto: Uli Deck/dpa/Archivbild

Zudem stehe den betroffenen Lebensmittelunternehmen der Rechtsweg gegen eine geplante Veröffentlichung ihrer Verstöße offen. Dadurch könne ein Eintrag auf der Ekelliste verhindert werden. „Frühere gerichtliche Entscheidungen führen zu einer immer strengeren Abwägung, ob die rechtlichen Anforderungen an eine Veröffentlichung erfüllt sind.“

Dies sei auch im Jahr 2025 im Landkreis Karlsruhe der Fall gewesen: Wegen zwei Widerspruchsverfahren kam es zu keiner Veröffentlichung der Verstöße, „obwohl die rechtlichen Anforderungen durch die Lebensmittelüberwachungsbehörde als erfüllt erachtete wurden.“

Unternehmer setzt sich nach Lebensmittel-Skandal ins Ausland ab

Insgesamt 2.949 Kontrollen in 4.636 Betrieben mit Lebensmittelbezug wurden 2025 im Landkreis Karlsruhe vorgenommen. Darüber informierte das Landratsamt in einer Pressemitteilung am 27. August. Dabei sei es zu 1.107 Maßnahmen gekommen und 57 Anordnungen, 43 Mängelberichte und 37 Bußgelder ausgesprochen. In zwei Fällen leitete die Behörde Strafverfahren ein. Acht Betriebe schränkten ihren Betrieb aufgrund akuter hygienischer Mängel vorübergehend freiwillig ein.

Besonders aufsehenerregend ist der Fall eines Unternehmens, das unzulässige Lebensmittel aus Syrien illegal in den Landkreis einführte. Nachdem der Zoll die Ware zunächst zurückgewiesen hatte und ein erneuter Einfuhrversuch über eine andere Grenzkontrollstelle angekündigt worden war, gelangte sie laut Landratsamt dennoch auf bislang ungeklärtem Weg in ein Lager im Landkreis Karlsruhe.

Ein Lebensmittelunternehmen aus dem Landkreis Karlsruhe schmuggelte unzulässige Lebensmittel aus Syrien in den Landkreis Karlsruhe. (Symbolbild)

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Ein Lebensmittelunternehmen aus dem Landkreis Karlsruhe schmuggelte unzulässige Lebensmittel aus Syrien in den Landkreis Karlsruhe. (Symbolbild)
Foto: Julian Stratenschulte/dpa

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Ein Lebensmittelunternehmen aus dem Landkreis Karlsruhe schmuggelte unzulässige Lebensmittel aus Syrien in den Landkreis Karlsruhe. (Symbolbild)
Foto: Julian Stratenschulte/dpa

Der Fall wurde damals nicht öffentlich gemacht, da die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Veröffentlichung nicht vollständig erfüllt waren, teilt das Landratsamt der Redaktion am 1. September mit. Zudem existiere das Unternehmen nicht mehr, da der Betreiber mittlerweile ins Ausland verzogen sei.

Das Verfahren wurde an die Staatsanwaltschaft übergeben. Im Raum stehe der Verdacht der Verbrauchertäuschung sowie der illegalen Lebensmitteleinfuhr. Angaben zum Namen des Unternehmens oder die Staatsangehörigkeit des Verantwortlichen können keine gemacht werden, „da es sich hierbei um private Daten handelt.“