Nach dem Angriff auf einen 36-jährigen Polizisten bei einer Palästina-Kundgebung in Kreuzberg suchen Ermittler nach Videos von der Tat: „Die Polizei Berlin bittet, Videomaterial, das Rückschlüsse auf die Tat oder die Tatverdächtigen ermöglicht, über das Hinweisportal der Polizei Berlin zur Verfügung zu stellen“, teilte die Behörde am Donnerstagabend mit.

Bei der Demo mit dem Titel „Nakba 77“ am Südstern am Donnerstag vor einer Woche war es zu Ausschreitungen gekommen. Ein Polizist wurde von Teilnehmern angegriffen und schwer verletzt. Die Generalstaatsanwaltschaft übernahm die Ermittlungen wegen gefährlicher Körperverletzung und schweren Landfriedensbruchs.

Der 36-Jährige ist Gruppenführer in der 24. Einsatzhundertschaft und gehört zu einer Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit. Nach Polizeiangaben griffen ihn bei der Versammlung mehrere Personen an, brachten ihn zu Boden und traten auf ihn ein. Er wurde noch vor Ort von Rettungskräften behandelt und kam schwer verletzt ins Krankenhaus.

Die Polizei rückte mit Wasserwerfern an

Bei der Demo hatten sich nach Polizeiangaben in der Spitze 1100 Menschen versammelt. Ein Großteil der Teilnehmenden habe sich während der Versammlung aggressiv gezeigt, Andersdenkende seien verbal und körperlich attackiert worden, hieß es. Zudem habe es „erhebliche Gewalttätigkeiten aus der Menge“ auf Beamte gegeben.

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Flaschen und Steine seien geworfen worden, Polizisten seien mit Schlägen und Tritten angegriffen worden. Die Polizei wendete ihrerseits Zwang in Form von Schieben, Drücken und Schlagtechniken an, hieß es von der Behörde.

Demoteilnehmer hätten bei der Demo wiederholt versucht, sich zu einem Aufzug zu formieren, weshalb die Polizei mit Wasserwerfern anrückte, um eine mögliche Laufstrecke zu blockieren. Schließlich wurde die Demo aufgelöst.

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Zehn weitere Polizisten sowie Demonstranten wurden verletzt. Betroffene seien in Krankenhäuser gebracht worden, hieß es. Bei der Demonstration wurden nach Behördenangaben 56 Menschen festgenommen.

Ermittelt wird in 42 Fällen wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen, tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte, gefährlicher Körperverletzung, Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, Sachbeschädigung, besonders schweren Landfriedensbruchs, Körperverletzung und Beleidigung.