Beim drohenden EU-Anbindungsvertrag geht es vor allem um die Frage: Wollen wir an unserer direkten Demokratie festhalten?
Denn eines ist klar: Wenn das Volk dem EU-Vertrag zustimmt, ist es mit der Mitbestimmung – wie wir sie kennen – aus und vorbei. Wir können zwar immer noch Stimmzettel ausfüllen. Aber immer, wenn wir uns in Fragen des europäischen Binnenmarktes gegen den Willen der EU stellen, haben wir das Brüsseler Schwert im Nacken. Wenn der Entscheid nicht so herauskommt, wie die EU will, gibt es Sanktionen (schönfärberisch «Ausgleichsmassnahmen» genannt).
Das ist das Gegenteil von Demokratie, denn Demokratie ist die Herrschaft des Volkes. Es muss immer ein Ja oder ein Nein möglich sein. Doch mit dieser freien Ausübung des Stimmrechts wäre es mit dem EU-Unterwerfungsvertrag vorbei. Es handelt sich also um einen schwerwiegenden Eingriff in die Freiheit unserer Stimmabgabe.
Nun hatte die Classe politique noch nie wirklich Sympathie für die direkte Demokratie. Vielmehr sind die hierzulande ausgeprägten Rechte unserer Bürgerinnen und Bürger den Regierenden und ihrer Verwaltung in Bern ein störendes Ärgernis. Denn die Möglichkeit des «Mitregierens» unseres Volkes schränkt die Möglichkeiten und die Macht der Politiker und ihres Apparats ein – was natürlich lästig ist.
Aber genau dank dieses weltweiten Sonderfalls von Mitbestimmungsrechten auch in Sachfragen hat es die Schweiz zu Wohlstand, Stabilität und Rechtssicherheit gebracht. Die kurzsichtige Classe politique sieht dies leider anders und will bei der kommenden Abstimmung sogar die Kantone ausbremsen. Das ist allerdings ein verheerendes Schwächezeichen. Als einzigen Grund für ein Ja hört man, wir müssten ein «gutes Verhältnis» zur EU haben. Einverstanden, aber nicht auf Kosten der Freiheit.