Werther. Wenn jemand einen großen Teil seiner Freizeit aufbringt, um zu den verschiedensten Tag- und Nachtzeiten mit seinem Rettungshund nach vermissten Personen zu suchen, den Hund zuvor lange ausgebildet hat und regelmäßig mit ihm trainiert, dann ist es nur angemessen, ihm die Hundesteuer zu erlassen. Sagt Bürgermeister Veith Lemmen am Montagabend im Haupt- und Finanzausschuss – und stößt damit auf breite Zustimmung.

Es ist eher die Ausnahme, dass in der Politik so viel Einigkeit herrscht wie in dieser Angelegenheit. Doch im Rathaus gibt es an diesem Abend keine einzige Gegenstimme: Ausnahmslos heben die Ausschussmitglieder für den Vorschlag der Verwaltung die Hand, Rettungshundehalter künftig von der Steuer zu befreien.

Wobei Hundehalter: In Werther gibt es genau eine Person, die „mit großem ehrenamtlichen Engagement“, wie der Bürgermeister betont, als Mitglied der Rettungshundestaffel des Arbeiter-Samariter-Bundes OWL nach vermissten Personen sucht. Einen Namen nennt er ausdrücklich nicht, doch die Ratsvertreter nicken wissend.

Stadt Werther würden keine großen Summen entgehen

Auch Blindenhunde wie dieser sollen nach Wunsch der Wertheraner Politik demnächst von der Steuer befreit werden. - © picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild

Auch Blindenhunde wie dieser sollen nach Wunsch der Wertheraner Politik demnächst von der Steuer befreit werden.
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„Hier geht es um einen überschaubaren Betrag, der die Kommune nicht in Bedrängnis bringt“, fügt Lemmen hinzu. Auf der Homepage der Stadt ist nachzulesen, dass ein Hundebesitzer aktuell 55,20 Euro im Jahr für seinen Vierbeiner aufbringen muss.

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„Seit 20 Jahren haben wir unsere Hundesteuersatzung nicht mehr geändert“, so Lemmen weiter. Zuletzt sei sie 2005 aktualisiert worden. In diesem Februar habe der Städte- und Gemeindebund NRW eine neue Mustersatzung herausgegeben. Dies wolle man nun zum Anlass nehmen, die eigene Satzung anzupassen.

Mit dem Zusatz, über die Steuerbefreiung von ausgebildeten und geprüften Rettungshunden zu beraten. „In der aktuellen Fassung erhalten diese Hundehalter eine Ermäßigung von 50 Prozent“, erläutert der Bürgermeister. Und begründet, warum er das Streichen auch der knapp 28 Euro für geboten hält:

Wertschätzung für ein wichtiges und zeitintensives Ehrenamt

Assistenzhunde helfen nicht nur Menschen mit Sehbehinderungen, sondern auch beim Bewältigen psychischer Probleme. - © picture alliance / dpa

Assistenzhunde helfen nicht nur Menschen mit Sehbehinderungen, sondern auch beim Bewältigen psychischer Probleme.
(© picture alliance / dpa)

„Die Ausbildung der Rettungshunde erfordert ein mehrjähriges, intensives Training, in das die Hundehalter viel Zeit und Engagement investieren. Eine Steuerbefreiung würde die Wertschätzung für die Arbeit der Hundeführer unterstreichen und das Ehrenamt stärken.“

Dem können sich ausnahmslos alle übrigen Ausschussmitglieder anschließen. Und gehen sogar noch einen Schritt weiter: „Sollte das nicht auch für Assistenzhunde gelten?“, fragt SPD-Ratsfrau Annette Milke-Gockel. Und findet ebenfalls breite Unterstützung.

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Die aktuelle Hundesteuersatzung der Stadt ermöglicht übrigens schon heute in Ausnahmefällen Befreiungen der verschiedensten Art: Zum Beispiel braucht jemand, der sich höchstens für zwei Monate in Werther aufhält, keine Hundesteuer zu zahlen. „Vorausgesetzt, er kann nachweisen, dass der Hund in einer anderen Stadt in Deutschland bereits versteuert oder von der Steuer befreit ist“, betont Andrea Kreimeyer vom Fachbereich Finanzen.

Für Sanitäts-, Hüte- und Wachhunde gelten schon heute andere Regeln

Auch Hunde, die private Tierherden bewachen, und Hunde, die ausschließlich dazu dienen, blinde, gehörlose oder anderweitig hilfsbedürftige Menschen zu unterstützen, können schon heute von der Steuer befreit werden. Letzteres muss der Halter jedoch mit einem Schwerbehindertenausweis nachweisen, der die Merkzeichen B, BL, aG oder H enthält. Auch Ermäßigungen seitens der Stadt – in der Regel um die Hälfte des eigentlichen Satzes – gibt es bereits. Andrea Kreimeyer zählt auf: Für Hunde, die zur Bewachung eines Gebäudes gehalten werden, das über 200 Meter vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt liegt; für Sanitätshunde, sofern sie eine entsprechende Prüfung erfolgreich bestanden haben; wer Sozialleistungen wie Hilfe zum Lebensunterhalt, Bürgergeld oder Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung erhält. „Allerdings nur für einen Hund“, betont Andrea Kreimeyer.

Und schließlich ist eine Reduzierung der Steuer um ein Viertel des Steuersatzes möglich, wer einen Hund zur Bewachung eines landwirtschaftlichen Anwesens hält, das mehr als 400 Meter vom nächsten zusammenhängend bebauten Ort entfernt liegt.

Halter von „Kampfhunden“ müssen immer den vollen Steuersatz zahlen

Für die in der Satzung definierten „Kampfhunde“ werde ausdrücklich keine Steuerbefreiung oder Ermäßigung gewährt, macht Andrea Kreimeyer deutlich. Auch eine Befreiung oder Ermäßigung der Hundesteuer für Jagdhunde gibt es aktuell nicht.

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Die Verwaltung wird nun die alte Satzung überarbeiten und der Politik in einer der nächsten Sitzungen zur finalen Abstimmung vorlegen. Überdies wird sie in Erfahrung bringen, wie viele Assistenz- und Begleithunde es in Werther gibt, die unter die Steuerbefreiung fallen würden. „Das muss aber natürlich rechtssicher geklärt sein“, betont der Bürgermeister. „Nicht, dass ein Witzbold am Ende sagt, er hätte ja auch einen Assistenzhund – der Hund assistiere ihm schließlich beim Bringen des Stöckchens.“

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