Es sind Bilder, die unter die Haut gehen – auch jenen, die sonst nur wenig für Tiere übrighaben. Doch „Bella“, eine sechs Monate alte Magyar-Vizsla-Hündin, befand sich im vergangenen Februar ganz offensichtlich in einem miserablen Zustand. Das Tier war kaum mehr als Haut und Knochen, an seinen Flanken zeichneten sich deutlich die Rippen ab. „Die Fotos erinnern an Straßenhunde aus dem Ausland“, schrieb der Tierschutzverein München und konstatierte: „Extreme Abmagerung, gekrümmte Haltung – vermutlich durch Schmerzen.“

Verantwortlich hierfür soll „Bellas“ Besitzerin sein, eine Frau aus Unterhaching. Da sie sich damals laut dem Landratsamt München „uneinsichtig“ zeigte und „nicht bereit ist, Schritte zur Verbesserung des Zustands ihres Tieres zu ergreifen“, ordnete das Veterinäramt die Fortnahme der Hündin an. Hiergegen klagte die Besitzerin und reichte überdies einen Eilantrag ein, um „Bella“ bis zu einem Urteil zurückzuerhalten. Ende Mai gab das Verwaltungsgericht München ihrem Ansinnen statt, weshalb die Hündin diese Woche zu der Frau aus Unterhaching zurückkehren sollte – eigentlich. Doch dazu kommt es nun doch nicht. Der Grund: „Auf Bestreben des Veterinäramts“, berichtet das Landratsamt, habe die Landesanwaltschaft Bayern Beschwerde gegen den Eilbeschluss des Verwaltungsgerichts eingelegt.

Vorerst bleibt „Bella“ somit in Obhut des Tierschutzvereins München, der dies in einem Post bei Instagram als „großen Zwischenerfolg“ wertet. Zugleich veröffentlichte die Organisation dort ein aktuelles Video von „Bella“, auf dem die Hündin kaum wiederzuerkennen ist. Nachdem man sie im Februar in einem „lebensbedrohlichen Zustand“ aufgenommen habe, sei sie im Tierheim aufgepäppelt worden und habe sich schnell erholt. „Bald war die gekrümmte Haltung verschwunden, sie nahm kontinuierlich zu und entwickelte sich zu einer fröhlichen, gesunden Junghündin.“

Umso größer war der Schock beim Tierschutzverein, als dort bekannt wurde, dass „Bella“ infolge der Gerichtsentscheidung zu ihrer Besitzerin zurückkehren soll. „Wir sind entsetzt“, teilte die Organisation mit, „dass ein schwer misshandeltes Tier nach monatelanger Pflege an seine Peinigerin zurückgegeben werden muss.“ In der Folge wurde eine Online-Petition gestartet, die eine dauerhafte Inobhutnahme von „Bella“ fordert. Binnen zwei Wochen unterzeichnen fast 40 000 Menschen dieses Anliegen.

Dass „Bella“ überhaupt ins Tierheim gekommen ist, sei einer „aufmerksamen Bürgerin“ zu verdanken gewesen, teilte das Landratsamt mit. Sie habe das Veterinäramt seinerzeit auf die stark unterernährte Hündin in Unterhaching aufmerksam gemacht, was letztlich zur Inobhutnahme führte. Dagegen ging die Besitzerin auf juristischem Wege vor – mit Erfolg. So nehme das Verwaltungsgericht an, heißt es in seinem Beschluss zum Eilantrag der Frau, dass diese „auch unter dem Eindruck des Verfahrens ihre aktenkundige uneinsichtige Haltung aufgegeben hat und in Zukunft die Versorgung der Hündin sicherstellen wird“.

Ein Verhandlungstermin vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof steht bisher nicht fest

Gleichzeitig verfügte die 23. Kammer jedoch, dass die Besitzerin bis zu einem Urteil im Hauptsacheverfahren ihre Hündin monatlich von einem Tierarzt untersuchen lassen muss. Die entsprechenden Berichte habe sie dann unaufgefordert dem Landratsamt vorzulegen. „Die Auflage stellt insoweit eine – notwendige – regelmäßige fachliche externe Kontrolle sicher“, so das Gericht.

Ganz anders wird das im Landratsamt bewertet. So hält die Behörde die verhängte Auflage für „nicht ausreichend, um das Wohl von ‚Bella‘ dauerhaft sicherzustellen“, heißt es in einer Mitteilung. Denn: „Die Amtstierärztinnen und -ärzte haben weiterhin größte Zweifel an der Eignung der Halterin für eine verantwortungsvolle und tiergerechte Hundehaltung.“ Deswegen hat das Veterinäramt darauf gedrängt, dass der Freistaat durch die Landesanwaltschaft Bayern gegen das Urteil vorgeht. Über die Beschwerde muss jetzt der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entscheiden. Wann dies geschehen wird, ist noch ungewiss. Und auch für die Verhandlung im Hauptsacheverfahren stehe bislang noch kein Termin fest, teilt ein Sprecher des Verwaltungsgerichts mit.

Für den Fall, dass die Hündin zu ihrer Besitzerin zurückkehrt, werde das Veterinäramt die Haltung „sehr engmaschig kontrollieren – auch über die gerichtlichen Auflagen hinaus“, kündigt das Landratsamt schon mal an. Derweil setzt man beim Tierschutzverein München darauf, dass es dazu gar nicht erst kommt. „Wir hoffen weiter“, heißt es seitens der Organisation, „dass „Bella“ nie wieder zurückmuss in die Hände von der Frau, die sie fast verhungern ließ.“