München – Nie wieder soll dieser Mann auch nur in die Nähe von Kindern kommen! Ein Münchner Gericht hat einen Babysitter zu mehr als elf Jahren Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt. Der gelernte Erzieher hatte laut Anklage einen Jungen fast 1000-mal sexuell missbraucht.

Sicherungsverwahrung ist „die schärfste Axt der Justiz“, erklärte Richter Matthias Braumandl. Der angeklagte Florian K. (37) sei eine Gefahr für die Gesellschaft, vor allem „für Single-Mütter mit Söhnen“. Heißt: Der Mann bleibt auch nach Verbüßung der Haftstrafe von insgesamt 11 Jahren und 2 Monaten weiter eingesperrt, „bis er das Allgemeinwohl nicht mehr gefährdet.“ Möglicherweise wird er nie wieder frei kommen.

Babysitter wegen sexuellen Missbrauchs vorbestraft

Florian K. war u.a. angeklagt wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen und Besitzes von Kinderpornografie. Er soll 2010 auf dem Portal „Betreut.de“ seine Dienste als Babysitter angeboten haben – obwohl er schon wegen sexuellen Missbrauchs vorbestraft war!

„Er wirkte harmlos wie Benjamin Blümchen“

Eine alleinerziehende Mutter aus dem Raum München vertraute ihm ihren zehnjährigen Sohn an. „Der Vater in Betreuung, die Mutter überfordert, der Sohn liebesbedürftig. Ideale Beute“, fasste Richter Braumandl zusammen. Tatsächlich wurde K. schnell zum Vaterersatz, schlief oft bei dem Jungen im Bett. Gegenüber der Mutter gab er sich als Psychologe aus, der selbst zwei Kinder habe. Alles gelogen! „Er wirkte harmlos wie Benjamin Blümchen“, befand der Richter. „Aber gerade das machte ihn so gefährlich.“ Der Heilerziehungspfleger habe das Kind gezielt manipuliert.

Vorsitzender Richter Matthias Braumandl verhängte die Sicherungsverwahrung. Der Erzieher bleibt damit auch nach Verbüßung der Haftstrafe im Gefängnis

Der Vorsitzende Richter Matthias Braumandl verhängte die Sicherungsverwahrung

Foto: Rainer Fromm

Bis zu seinem 18. Lebensjahr wurde der Junge von Florian K. betreut – und währenddessen fast 1000 Mal missbraucht! Laut Anklage habe K. seine Taten in Nachrichten an das Opfer sogar angekündigt, mit Codewörtern für Sex. Sein Opfer ist heute 25 Jahre alt. Anzeige erstattete der inzwischen Erwachsene erst 2024 nach einer Therapie.

Im Prozess bestritt der Erzieher die Vorwürfe, stellte sich als Opfer eines Rachefeldzuges dar. Doch das Gericht glaubte ihm nicht, verurteilte ihn für 362 Taten. Die Sicherungsverwahrung wurde verhängt, da K. eine „überragende Gefahr für die Gesellschaft“ darstelle. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig, Verteidiger Werner Kränzlein kündigte Revision an.

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