Unter besonderen Sicherheitsvorkehrungen sowie großem Zuschauer- und Medienandrang hat am Dienstag am Bundesverwaltungsgericht in Leipzig die Verhandlung über das Verbot des rechtsextremen Magazins „Compact“ begonnen.
Die damalige Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hatte das Magazin am 16. Juli 2024 verboten und es als „zentrales Sprachrohr der rechtsextremistischen Szene“ bezeichnet. In diesem Zuge hatten Polizisten in vier Bundesländern Räume des Magazins und Wohnungen der Geschäftsführung durchsucht, unter anderem auch in Falkensee (Havelland) und Werder (Potsdam-Mittelmark).
„Compact“ hatte dagegen eine Klage sowie einen Eilantrag gegen die sofortige Vollziehbarkeit des Verbots eingereicht. Im Eilverfahren hatten die Richter das Verbot dann vorläufig ausgesetzt, das Gericht hatte vor allem Zweifel an der Verhältnismäßigkeit des Verbots geäußert und dabei im August 2024 die Bedeutung der Pressefreiheit betont. So konnte das Blatt vorerst weiter erscheinen.
Nun steht die endgültige Entscheidung im Hauptsacheverfahren an. Das Bundesverwaltungsgericht setzt die Verhandlung am Mittwoch fort. Im Zentrum werden dabei einzelne Äußerungen in den Magazinen und deren Bewertung stehen, wie der Vorsitzende Richter Ingo Kraft ankündigte.
Es handelt sich dabei um Auszüge aus Belegstellen, die das Bundesinnenministerium auf mehr als 240 Seiten vorgelegt hat. Dabei geht es um Beispiele für die Verletzung der Menschenwürde, Verstößen gegen das Demokratieprinzip und die Rechtsstaatlichkeit sowie Rassismus und Antisemitismus.
Das Bundesamt für Verfassungsschutz beobachtet „Compact“ seit Jahren und bewertet das Medium seit Ende 2021 als „gesichert rechtsextremistisch“ [tagesschau.de]. „Compact“ erscheint als Magazin seit 2010, zudem gibt es einen Online-Auftritt mit Video-Sendung, teilweise mit hohen Reichweiten. Chefredakteur Jürgen Elsässer gilt als prägende Figur des Magazins.
Sendung: rbb24, 10.06.2025, 16:00 Uhr