1. echo24
  2. Leben
  3. Verbraucher

DruckenTeilen

Der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio stellt das System der Zahlungsaufforderungen um. Millionen Haushalte müssen jetzt selbst aktiv werden.

Der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio hat eine bedeutende Änderung beim Rundfunkbeitrag angekündigt, die Millionen Haushalte in Deutschland betrifft. Wer seine Rundfunkgebühren bislang per Überweisung bezahlt, sollte jetzt besonders aufmerksam sein – denn die gewohnte Zahlungsaufforderung per Post wird bald Geschichte sein. echo24.de fasst zusammen.

Was ändert sich beim Rundfunkbeitrag?

Bislang erhielten alle zahlungspflichtigen Haushalte regelmäßig – meist vierteljährlich – eine schriftliche Zahlungsaufforderung per Post, wie rundfunkbeitrag.de erklärt. Diese Briefe erinnerten an die fälligen Rundfunkbeiträge und enthielten die nötigen Informationen für die Überweisung.

Doch ab sofort wird dieses System umgestellt: Statt der regelmäßigen Briefe versendet der Beitragsservice künftig nur noch eine sogenannte Einmalzahlungsaufforderung pro Jahr. In diesem Schreiben sind alle relevanten Zahlungstermine für das gesamte Kalenderjahr aufgeführt, wie Focus Online berichtet.

Das bedeutet konkret: Keine regelmäßigen Rechnungen mehr, denn nach der Einmalzahlungsaufforderung gibt es keine weiteren postalischen Erinnerungen an die Zahlungstermine. Beitragszahler müssen die im Schreiben genannten Zahlungstermine selbst im Blick behalten und rechtzeitig überweisen, wie Ruhr24 schreibt. Erneute Schreiben soll es nur bei Änderungen geben. Wenn sich grundlegende Dinge wie Beitragshöhe oder Bankverbindung ändern, erfolgt eine neue Benachrichtigung.

Was passiert bei Zahlungsverzug beim Rundfunkbeitrag?

Wer einen Zahlungstermin versäumt, muss mit zusätzlichen Kosten rechnen. Laut Beitragsservice gilt: „Wird der rückständige Betrag nicht beglichen, wird ein Festsetzungsbescheid verschickt. Mit dem Festsetzungsbescheid wird ein Säumniszuschlag von 1 Prozent der rückständigen Beitragsschuld fällig, mindestens aber 8 Euro.“

Wichtig: Auch auf den Säumniszuschlag werden bei weiterer Verspätung erneut Zuschläge erhoben. Es lohnt sich also, die Zahlungstermine unbedingt einzuhalten. Manche Bürger können sich aber auch vom Rundfunkbeitrag befreien lassen.

Für wen gilt die Änderung beim Rundfunkbeitrag?

Die Umstellung betrifft alle Haushalte, die den Rundfunkbeitrag nicht per Lastschrift, sondern per Überweisung bezahlen. Die Einmalzahlungsaufforderung wird nach und nach an alle betroffenen Beitragszahler verschickt. Erst mit Erhalt dieses Schreibens gilt die neue Regelung – bis dahin erhalten Sie wie gewohnt die bisherigen Rechnungen.

So behalten Haushalte jetzt die Rundfunkbeiträge im Griff:

  • Zahlungstermine notieren: Alle im Schreiben genannten Termine direkt im Kalender oder im Haushaltsbuch eintragen.
  • Dauerauftrag einrichten: Überlegen, ob ein Dauerauftrag für die Rundfunkbeiträge sinnvoll ist.
  • Lastschriftverfahren nutzen: Wer auf Nummer sicher gehen will, kann auf das Lastschriftverfahren umsteigen – dann werden die Beiträge automatisch abgebucht und Sie verpassen keinen Termin.

Formular ARD und ZDF Rundfunkgebühr Rundfunkbeitrag GEZ mit Geldmünzen.Der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio stellt das System der Zahlungsaufforderungen um. (Symbolfoto) © IMAGO / Zoonar

Die Änderung beim Rundfunkbeitrag erfordert mehr Eigenverantwortung von den Beitragszahlern. Wer seine Zahlungen weiterhin per Überweisung tätigt, sollte die neuen Abläufe unbedingt beachten, um unnötige Zusatzkosten zu vermeiden. Aber nicht nur die Rundfunkgebühren sollten im Blickbehalten werden, auch eine neue Grenze greift: Ab wann Bankkunden Überweisungen jetzt melden müssen.