Leipzig erinnert ein wenig an beliebte spanische Urlaubsdestinationen wie Barcelona. Auch hier sind viele Wohnungen als Ferienwohnungen zweckentfremdet und damit dem ohnehin schon knappen Wohnungsmarkt entzogen. Am 21. August beschloss der Leipziger Stadtrat deshalb eine „Satzung der Stadt Leipzig über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum“. Sie hat auf jeden Fall dazu geführt, dass die Stadt inzwischen über eine deutlich bessere Datenbasis zu derart zweckentfremdeten Wohnungen verfügt. Eine Informationsvorlage des Amtes für Wohnungsbau und Stadterneuerung gibt den aktuellen Stand wider.
Erste Zahlen wurden auch schon in der März-Ratsversammlung veröffentlicht. Da hatte die Linksfraktion nachgefragt, wie es um die Verfolgung des Zweckentfremdungsverbots stünde.
Das Amt für Wohnungsbau und Stadterneuerung hat jetzt in einer Informationsvorlage noch etwas genauer geschildert, wie es bei der Ermittlung zweckentfremdeten Wohnraums vorgeht. Und man hat das Thema auch nicht ausgesessen.
Noch 2024 habe man „zwei Stellen eingerichtet, welche beide besetzt sind. Die Stelle für das Zweckentfremdungsverbot bearbeitet Hinweise und Anträge und berät in diesem Zusammenhang umfassend Mieter/-innen, Eigentümer/-innen und Anwohner/-innen, und ist verantwortlich für die Optimierung der Prozesse, Evaluierung und Zusammenarbeit mit dem Freistaat. Im Rahmen der Implementierung der Aufgaben wurden zur kurzfristigen Unterstützung interne Maßnahmen umgesetzt.“
Nun drohen Bußgeldverfahren
Das Zweckentfremdungsverbot der Stadt Leipzig werde, so das Amt für Wohnungsbau und Stadterneuerung, seit dem Inkrafttreten am 01.09.2024 vom zuständigen Amt für Wohnungsbau und Stadterneuerung überwacht.
„Bei Verstößen, die bereits durch vorhandene Informationen und Kenntnisse bekannt sind, sowie durch Hinweise aus der Bevölkerung festgestellt werden, wird nach schriftlicher Anhörung und Bestätigung eines Verdachtes ein Verwaltungs- und Bußgeldverfahren eingeleitet, sowie ein Wohnnutzungsgebot angeordnet. Dieses kann bei Zuwiderhandlung gegen das Gebot mit Zwangsmitteln durchgesetzt werden.
Bisher konnten aufgrund der Personalkapazitäten und der erforderlichen Etablierung des Instrumentes noch keine Wohnnutzungsgebote ausgesprochen und keine Bußgelder festgesetzt werden. Erste Wohnnutzungsgebote befinden sich in der Vorbereitung“, teilt das Amt für Wohnungsbau und Stadterneuerung in seiner Informationsvorlage mit.
Andererseits gilt auch eine Kulanzregelung für zweckentfremde Wohnungen für einen Übergangszeitraum von zwei Jahren, sofern die Vermieter mit der Stadt kooperieren.
„Es werden seit dem Inkrafttreten der Leipziger Zweckentfremdungsverbotssatzung Anträge auf Genehmigung einer Zweckentfremdung, Anzeigen des zweijährigen Übergangsschutzes sowie eingegangene Hinweise aus der Bevölkerung zu Verstößen gegen das Zweckentfremdungsverbot, online erfasst“, schildert das Amt für Wohnungsbau und Stadterneuerung das Verfahren.
340 Hinweise aus der Bevölkerung
Bisher seien 143 Anträge auf Genehmigung einer Zweckentfremdung von Wohnraum eingegangen, dazu 750 Anzeigen auf den zweijährigen Übergangsschutz, sowie 340 Hinweise aus der Bevölkerung zu Verstößen gegen das Zweckentfremdungsverbot (Stand: 06.05.2025).
„Die Hinweise aus der Bevölkerung werden zwar wohnungsscharf angegeben, jedoch ist die Zuordnung der Wohnung im Gebäude nicht immer eindeutig identifizierbar (z.B. Geschossigkeit und Lage im Geschoss)“, erklärt das Amt für Wohnungsbau und Stadterneuerung. Aber man nimmt die Prüfung der Anzeigen trotzdem ernst: „Es wird geprüft, ob eine bauordnungsrechtliche Genehmigung für die Nutzung als Ferienwohnung vorliegt. Dies trifft in den seltensten Fällen zu. Bei erfolgreicher Bestätigung des Verdachtes wird in der Folge wie beschrieben verfahren, was zu einem Wohnnutzungsgebot und/oder einem Bußgeld führen kann.“
Und das Amt vermutet sogar, dass die Zahl der tatsächlich zweckentfremdeten Wohnungen noch viel größer ist, dass das Thema nur noch bekannter werden muss, damit es auch mehr Anzeigen gibt.
Übergangsschutz für 750 Wohnungen
„Mit größer werdender Bekanntheit des Verbotes in Leipzig nimmt die Anzahl der eingehenden Hinweise voraussichtlich zu. Bei festgestellten Verstößen kann durch eingehende Hinweise dem Wohnungsmarkt Wohnraum zurückgeführt werden. Während Anträge innerhalb von Fristen zu bearbeiten sind, wird den eingehenden Hinweisen kontinuierlich nachgegangen“, erläutert das Amt für Wohnungsbau und Stadterneuerung.
„Die 750 Wohnungen mit zweijährigem Übergangsschutz sind nach dem Ablauf des Übergangsschutzes zum 01.09.2026 einer Wohnnutzung zuzuführen. Dies wird durch das Amt für Wohnungsbau und Stadterneuerung kontrolliert. Auch so wird Wohnraum den Leipzigerinnen und Leipzigern wieder nutzbar gemacht.“
Anträge auf Genehmigung einer Zweckentfremdung gingen freilich auch weiterhin kontinuierlich ein. Manchmal hat die andere Nutzung tatsächlich einen tolerierbaren Zweck: „Bei den 25 bisher genehmigten Zweckentfremdungen (Stand 08.05.2025) überwiegen schutzwürdige private Interessen an der zweckfremden Nutzung das Interesse an der Erhaltung des Wohnraums (§ 5 ZwEVS).“
Im Endeffekt heißt das, dass wahrscheinlich noch gar nicht alle zweckentfremdeten Wohnungen in Leipzig bekannt sind und noch eine geraume Zeit vergehen wird, bis man einen tatsächlichen Überblick hat. Der Druck wird noch wachsen, wenn die Stadt erste Wohnnutzungsgebote ausspricht und die ersten Bußgeldverfahren anlaufen. Endlich, dürfte sich auch Mancher im Stadtrat sagen.
Denn seit 2018 hat die von Wohnungsknappheit geplagte Stadt um die Möglichkeit gekämpft, eine Satzung zu Zweckentfremdungsverboten zu erlassen. 2024 eröffnete der Sächsische Landtag endlich diese Möglichkeit. Und zumindest bei 750 Wohnungen ist inzwischen klar, dass sie in zwei Jahren wieder Teil des regulären Wohnungsmarktes werden.