Stand: 11.06.2025 11:37 Uhr

Das Amtsgericht Altona hat einen Arzt wegen fahrlässiger Tötung zu einer Bewährungsstrafe von sechs Monaten verurteilt. Der 50-Jährige hatte vor fünf Jahren den Herzinfarkt einer Patientin nicht erkannt. Die 49-Jährige starb.

Kurz vor Mitternacht rief die 49-Jährige am 19. August 2020 beim Notdienst der Kassenärztlichen Vereinigung an. Sie hatte Schmerzen in der Brust, die in die Oberarme und den Rücken ausstrahlten, dazu hohen Blutdruck. Typische Symptome eines Herzinfarktes, so sagte es die Sachverständige nun vor dem Amtsgericht Altona. Der Arzt, der die Patientin in jener Nacht zurückrief, erkannte das nicht. Er riet der Frau nur, ein Schmerzmittel zu nehmen und legte wieder auf. Wenige Stunden später war sie tot.

Sachverständige: Patientin hätte wahrscheinlich überlebt

„Schmerzen können viele Ursachen haben“, sagte der Arzt nun als Angeklagter vor Gericht. Und typische Herzinfarktsymptome wie Atemnot oder ein Beklemmungsgefühl habe die Frau verneint. Die Sachverständige, eine Notärztin, widersprach: Bei solchen Symptomen müsse man immer von einem Herzinfarkt ausgehen, und am Telefon sei das nicht abzuklären – der Arzt hätte die Patientin untersuchen oder einen Rettungswagen losschicken müssen. Wäre das passiert, so die Sachverständige, hätte die Patientin mit großer Sicherheit überlebt.

11.06.2025 11:36 Uhr

Hinweis der Redaktion: In einer früheren Version dieses Artikels hieß es, der verurteilte Mann sei Notarzt gewesen. Das trifft nicht zu. Wir haben den Fehler korrigiert.

 

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