Die Justizminister diskutieren die Aufnahme der Union in die EMRK. Einige EU-Länder befürchten, dass die Abschiebung ausländischer Straftäter dann noch schwieriger werden könnte. Zu Recht?
Soll die EU der Europäischen Konvention für Menschenrechte (EMRK) beitreten? Unter den 27 EU-Staaten – selbst allesamt EMRK-Mitglieder – entzündet sich an dieser Frage derzeit eine hitzige politische Debatte. Mehrere Regierungen, darunter Österreich, Italien und Dänemark, haben Ende Mai in einem offenen Brief eine Neuauslegung der Konvention durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) gefordert, um straffällig gewordene Ausländer leichter abschieben zu können – und fürchten nun, dass ein Beitritt der EU als unabhängige Identität ihre Bestrebungen zunichte machen könnte. Eine enge EU-Bindung an den EGMR sei kontraproduktiv, lautet das Argument, das beim Rat der Justizminister am Donnerstag erörtert wurde.
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