Düsseldorf – Eine geplante Reise einer Mutter mit ihrem zweijährigen Kind nach Faro, Portugal, wurde am Flughafen Düsseldorf gestoppt.

Die Bundespolizei untersagte der 36-jährigen Deutschen die Ausreise, da die Zustimmung des zweiten Sorgeberechtigten fehlte. Bei Reisen mit Kindern prüft die Bundespolizei, ob die Begleitperson sorgeberechtigt ist, insbesondere wenn ein Verdacht auf unrechtmäßige Entziehung des Kindes besteht. Um Missverständnisse zu vermeiden, empfiehlt die Bundespolizei das Mitführen einer Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten. Diese sollte Informationen über das Kind, die Begleitperson und das Reiseziel enthalten. Weiterhin sind die Personalien und Erreichbarkeit der Sorgeberechtigten sowie eine Kopie der Ausweisdatenseite hilfreich. Diese Dokumente unterstützen die Bundespolizei bei der Vermeidung von Kindesentziehungen oder unerlaubten Reisen.

Dieser Text basiert auf einer offiziellen Behörden-Information und wurde mit Hilfe von KI erstellt.