Vom Strand auf die Platte?
Bereits am Dienstag (16. Juni) machte der Verein seinem Unmut in einem öffentlichen Statement auf der Homepage Luft: „Das Verfahren hätte früher und vor dem letzten Spieltag abgeschlossen werden können“, schreibt der Klub, der jetzt ein Mega-Problem hat. Die meisten Spieler weilen fernab der Heimat. Akteure der Dessauer sind unter anderem in Argentinien und Indonesien. „Die Urlaube sind naturgemäß bereits vor dem fraglichen Spiel gegen TuSEM Essen (27. April) gewährt und seitens der Spieler gebucht und bezahlt worden“, erklärte der Verein.
Nach Vorstellung der HBL müssten beide Clubs den für den Zeitraum vom letzten Saisonspiel bis zum 30. Juni wirksam gewährten gesetzlichen Erholungsurlaub vollständig entziehen und die Spieler mit sofortiger Wirkung anweisen, aus dem Urlaub zurückzukehren. Soweit die Theorie. Juristisch und wirtschaftlich ist das alles andere als einfach. „Eine solche Verfahrensweise ist logistisch im Grunde nicht zu bewältigen“, macht der Verein klar. Selbst bei einer Rückkehr aller Spieler aus dem Urlaub sei ein geordneter Trainingsbetrieb bis kurz vor dem Spiel kaum möglich, schildert der Verein das Dilemma.
Liga-Chef Bohmann: „Wer in den Urlaub fährt, selber schuld“
Liga-Chef Frank Bohmann sieht das nicht als Argumentation und schiebt Dessau den schwarzen Peter zu. „Wer in den Urlaub fährt, muss ich sagen, selber schuld.“ Und auch den Grund, weshalb das Urteil so lange dauerte, sieht er bei den Vereinen: „Das lag hier ausdrücklich nicht an den Richtern. Die haben schnell agiert und schnell geurteilt. Es lag daran, dass auch die beteiligten Klubs ihre Fristen maximal ausgedehnt haben. Deswegen hat es etwas länger gedauert.“
Dessau prüft alle Möglichkeiten
Der Dessau-Roßlauer HV 06 erklärte, alle Möglichkeiten ausschöpfen zu wollen, um die sportlichen und wirtschaftlichen Interessen unseres Clubs zu schützen. Weder TuSEM Essen noch Dessau-Roßlau würden die Verantwortung für die (zu) späte Entscheidung des Gerichtes tragen. Das Spiel ist nicht irgendein Spiel, sondern könnte für Dessau aufgrund eines möglichen Abstieges weitreichende Folgen haben.
Dabei wäre eine Niederlage im sportlichen Aufeinandertreffen am 27. April gar nicht möglich gewesen. Dessau führte drei Sekunden vor dem Ende – also dem Zeitpunkt des Regelverstoßes mit einem Tor – Essen hätte maximal ausgleichen können. Dessau gewann die Partie 28:27. Essen legte gegen die Wertung Einspruch ein, weil nach Ansicht von TuSEM Dessau regelwidrig kurz vor der Schlusssirene einen Spieler zu viel auf der Platte hatte.
Vor dem Bundessportgericht war Essen am 12. Mai gescheitert. Das Bundesgericht hob das Urteil einen Monat später auf. Zu diesem Zeitpunkt waren die Spieler schon im Urlaub und Trainer Uwe Jungandreas verabschiedet worden.