Räumungsklage gegen PächterÄrger um Fortuna-Büdchen in Düsseldorf – Entscheidung vor dem Landgericht

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Landgericht Düsseldorf

Ärger um Fortuna-Büdchen

20. Juni 2025 um 18:19 Uhr

Das Fortuna-Büdchen am Düsseldorfer Rheinufer ist mehr als ein Kiosk. Für viele ist es eine Wohlfühloase – ein Ort, an dem sich Leute treffen, die Sonne genießen und natürlich das ein oder andere kühle Getränk. Aber um den Kult-Kiosk gibt es Ärger. Grund: Eine Räumungsklage der Eigentümerin gegen die Pächter.

Landgericht weist Klage ab

Seit 2019 wird das Büdchen von drei Brüdern betrieben. Der Pachtvertrag ist jedoch zum Jahresende gekündigt worden, zugestellt an die Betreiberfirma. Weil das Trio aber nicht gehen wollte, kommt im Januar die Räumungsklage. Diese wird am Freitag (20.06.) vom Landgericht Düsseldorf abgewiesen – wegen eines Formfehlers. „Das Gericht hat die Räumungsklage heute abgewiesen. Es ist der Ansicht, dass der Mietvertrag nicht mit dieser beklagten Gesellschaft geschlossen wurde, sondern mit dendrei Brüdern als Einzelpersonen. Das heißt, die Kündigung hätte gegenüber diesen drei Einzelpersonen ausgesprochen werden müssen, und diese hätten auch in Anspruch genommen werden müssen auf Herausgabe und Räumung“, so Vera Drees vom Landgericht Düsseldorf.

Pächter dürfen erstmal bleiben

Die Pächter müssen ihr Fortuna-Büdchen also vermutlich nicht verlassen und können erstmal für die nächsten fünf Jahre weitermachen. Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig. Die Klägerin kann noch in Berufung gehen. Dann würde der Fall beim Oberlandesgericht Düsseldorf landen.