Dabei geht es um die Frage, ob Solinger Vereine das traditionelle Ritual weiterhin mit echten, toten Hähnen durchführen dürfen. Bei dem Brauch wird einem zuvor getöteten Hahn mit verbundenen Augen der Kopf abgeschlagen. Die Stadt Solingen hat die Nutzung echter Tiere für das „Hahneköppen“ verboten und beruft sich dabei auf tierschutzrechtliche Vorgaben des Landes Nordrhein-Westfalen. Die klagenden Vereine akzeptieren das Verbot nicht, finden Alternativen nicht umsetzbar und halten daran fest, dass beim „Hahneköppen“ häufig ältere oder kranke Tiere für den Brauch benutzt werden. (so)