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Stand: 24.06.2025 10:32 Uhr

Das rechtsextreme Magazin Compact kann weiter erscheinen. Das Bundesverwaltungsgericht hat das Verbot aufgehoben, das die damalige Bundesinnenministerin Faeser im Sommer 2024 erlassen hatte.

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat das Verbot des Compact-Magazins aufgehoben, das die damalige Bundesinnenministerin Nancy Faeser im Sommer 2024 erlassen hatte. Damit kann das rechtsextreme Magazin weiter erscheinen.

Die Bundesrichter bestätigten damit ihre Entscheidung aus dem Eilverfahren im vergangenen August. Damals hatten sie das Verbot vorläufig ausgesetzt, sodass das Blatt vorerst weiter erscheinen konnte. Nun hat der zuständige 6. Senat im Hauptsacheverfahren seine endgültige Entscheidung getroffen. Die Leipziger Richterinnen und Richter sind in erster und letzter Instanz für Klagen gegen Vereinsverbote zuständig.

Das Bundesinnenministerium hatte das Magazin verboten und es als „zentrales Sprachrohr der rechtsextremistischen Szene“ bezeichnet. Laut Ministerium ist die Compact-Magazin GmbH seit Längerem im Fokus des Verfassungsschutzes und wurde Ende 2021 als gesichert rechtsextremistische Vereinigung eingestuft und beobachtet. 

Aussagen durch Presse- und Meinungsfreiheit gedeckt?

Das 2010 gegründete Medienunternehmen hatte seinen Sitz früher im brandenburgischen Falkensee, inzwischen sitzt es in Stößen in Sachsen-Anhalt. Die Auflage des Compact-Magazins liegt nach Gerichtsangaben bei 40.000 Exemplaren, der Online-TV-Kanal erreicht bis zu 460.000 Klicks. 

Zentrale Frage war, ob Aussagen des Medienunternehmens noch durch die Presse- und Meinungsfreiheit gedeckt sind – oder ob sie verfassungsfeindlich sind und eine konkrete Gefährdung darstellen. Entscheidend für die Bewertung dabei war, ob verfassungswidrige Inhalte prägend für Compact sind.

Aktenzeichen: BVerwG 6 A 4.24