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Dresden/Ehingen – Es ist das letzte Kapitel einer deutschen Wirtschaftstragödie: Die Familie Schlecker, die einst über ein Drogerie-Imperium mit Milliardenumsätzen herrschte, muss tief in die Tasche greifen. Das Oberlandesgericht Dresden hat jetzt entschieden: 800.000 Euro – so viel zahlen die Schleckers, um einen jahrelangen Rechtsstreit zu beenden.
Und das, obwohl es um viel mehr ging: 1,35 Mio. Euro Schadensersatz hatte der Insolvenzverwalter der Leiharbeitsfirma Meniar (kurz für „Menschen in Arbeit“) ursprünglich gefordert.
Insolvenz und juristisches Nachspiel
Einst war Schlecker Europas größter Drogeriekonzern – gegründet 1975 von Anton Schlecker in Ehingen (Baden-Württemberg), milliardenschwer. Doch 2012 kam der Knall: Die Drogeriekette ging in die Insolvenz und riss damit Tausende, insbesondere die sogenannten Schlecker-Frauen, mit in den Abgrund.
Mit der Pleite begann ein juristisches Nachspiel, das die Familie bis heute verfolgt. Denn: Über die Leiharbeitsfirma Meniar soll die bereits zahlungsunfähige Schlecker-Firmengruppe mehr als eine Million Euro „geliehen“ bekommen haben: Geld, das in erster Instanz laut Landgericht Zwickau an Gläubigern vorbei verschoben wurde – das Gericht sprach damals von „Geldabsaugen“.
Lesen Sie auchGericht schlägt Vergleich vor
Es verurteilte Christa Schlecker (77), Ehefrau des Firmengründers Anton, sowie die gemeinsamen Kinder Lars und Meike Schlecker zu einer Zahlung von 1,35 Millionen Euro plus Zinsen. Die Familie ging in Berufung – und erschien Anfang Mai persönlich vor dem Oberlandesgericht in Dresden.
Die Schleckers im Mai 2017 (v. l.): Tochter Meike (damals 43), Vater Anton (damals 72), Sohn Lars (damals 45) und Mutter Christa (damals 69)
Foto: Thomas Warnack/dpa
Ihre Argumentation: Der Kredit sei mit Anton Schlecker persönlich vereinbart worden, zudem sei ein Teil bereits zurückgezahlt worden. Die Richter ließen sich teilweise überzeugen – und schlugen einen Vergleich vor. Ergebnis: 800.000 Euro statt 1,35 Millionen.
Letztes Verfahren beendet
„Den Vergleich kann ich bestätigen“, sagt Meike Schaaf, Pressesprecherin und Richterin am Oberlandesgericht Dresden zu BILD. Alle Parteien haben dem Vorschlag vergangene Woche zugestimmt. Das „Manager Magazin“ hatte zuerst über den Vergleich berichtet.
Damit endet – fast symbolisch – das letzte Verfahren rund um die Schlecker-Pleite. Schon 2017 waren Lars und Meike wegen Untreue, Insolvenzverschleppung, Bankrott und Beihilfe zum Bankrott ihres Vaters zu zwei Jahren und sieben Monaten Gefängnis verurteilt worden. Anton Schlecker erhielt eine Bewährungsstrafe.
Woher das Geld für den Vergleich kommen soll? Unklar. Meike Schlecker hatte bei der öffentlichen Pleiteverkündung im Januar 2012 gesagt: „Es ist nichts mehr da.“